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Anschlussdarlehen
Was ist ein Anschlussdarlehen?
Falls man ein Haus oder eine Eigentumswohnung finanzieren
möchte, so muss man dazu in der Regel sehr langfristige
Darlehen aufnehmen, so genannte Immobilienkredite bzw.
Hypothekendarlehen.
Da solche Darlehen normalerweise mindestens über 15 Jahre
hinweg laufen, nimmt man für diese gesamte Laufzeit nicht nur
ein einziges Darlehen in Anspruch, sondern nach Ablauf einer
Zinsvereinbarung wird eine weitere Vereinbarung fällig, die
sich nach Fälligkeit der ersten Vereinbarung an diese
anschließt.
Diese nächste
Darlehensvereinbarung wird auch als Anschlussfinanzierung oder als
Anschlussdarlehen bezeichnet. Das Anschlussdarlehen ist
also ein Hypothekendarlehen, dass man nach Fälligkeit des
Kredites zur Erstfinanzierung in Anspruch nimmt.
Wie funktioniert ein Anschlussdarlehen?
Grundsätzlich funktioniert ein Anschlussdarlehen
genauso, wie das erste Hypothekendarlehen, welches man
im Rahmen der Immobilienfinanzierung in Anspruch genommen hat.
Man vereinbart also wieder entweder eine variable oder eine feste
Verzinsung für eine bestimmte Laufzeit und zahlt im Folgenden
im Rahmen der Kreditrate (Annuität) Zinsen und Tilgung. Wenn
am Markt die passende Zinssituation vorhanden ist, kann man das
Anschlussdarlehen auch schon Monate oder wenige Jahre vor Ablauf der
bisherigen Vereinbarung zur Zinsfestschreibung vereinbaren. Dieses
Darlehen bezeichnet man als Forward-Darlehen und auch hier handelt es
sich um eine Anschlussfinanzierung, die dann später nach
Fälligkeit des bisherigen Darlehens
„aktiv“ wird.
Konditionen und Kosten
Da es sich beim Anschlussdarlehen um um ein normales
Hypothekendarlehen
handelt, bestehen die Konditionen auch hier in erster Linie aus dem zu
zahlenden Zinssatz, der Höhe der Tilgung und eventuellen
Vereinbarungen über mögliche Sondertilgungen
während der Laufzeit des Kredites.
Da es sich beim
Anschlussdarlehen stets
mindestens um eine
zweite Finanzierung (vom zeitlichen
Ablauf her) handelt, wird der Tilgungsanteil in der
Regel etwas höher gewählt, als die Anfangstilgung bei
der Erstfinanzierung festgelegt wurde. Auch beim Anschlussdarlehen ist
hinsichtlich der Zinskonditionen darauf zu achten, ob man sich
für eine Zinsfestschreibung oder für einen variablen
Zinssatz entscheidet, was abhängig von der
zukünftigen Erwartungen an die Entwicklung der
Hypothekenzinsen ist.
Auf Gebühren beim Bankwechsel achten
Da es sich beim Anschlussdarlehen um eine völlig
neue Darlehensvereinbarung handelt, muss man dieses
Darlehen natürlich nicht zwingend bei der bisherigen Bank in
Anspruch nehmen, sondern man kann natürlich, zum Beispiel
aufgrund eines besseren Zinsangebotes, die Bank wechseln.
Allerdings sollte man dabei bedenken, dass durch einen Wechsel zu einem
neuen Kreditgeber zusätzliche Kosten entstehen, die beim
bisherigen Kreditgeber nicht anfallen würden. Diese Kosten
fallen hauptsächlich in Form der Notargebühren und
den Gebühren des Grundbuchamtes an. Sie entstehen dadurch,
dass die bisherige Grundschuld zu Gunsten des bisherigen Kreditgebers
aus dem Grundbuch gelöscht werden muss, und eine neue
Grundschuld im Rahmen des Anschlussdarlehens zu Gunsten der neuen Bank
eingetragen werden muss. Als eine Art Faustformel gilt, dass diese
Gebühren insgesamt rund 0,18 Prozent der Restschuld ausmachen.
Dieses sollte man also mit einrechnen, falls man die Bank wegen
besserer Konditionen wechselt.