Anschlussdarlehen Vergleich
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Anschlussdarlehen

Was ist ein Anschlussdarlehen?

Falls man ein Haus oder eine Eigentumswohnung finanzieren möchte, so muss man dazu in der Regel sehr langfristige Darlehen aufnehmen, so genannte Immobilienkredite bzw. Hypothekendarlehen.

Da solche Darlehen normalerweise mindestens über 15 Jahre hinweg laufen, nimmt man für diese gesamte Laufzeit nicht nur ein einziges Darlehen in Anspruch, sondern nach Ablauf einer Zinsvereinbarung wird eine weitere Vereinbarung fällig, die sich nach Fälligkeit der ersten Vereinbarung an diese anschließt. Diese nächste Darlehensvereinbarung wird auch als Anschlussfinanzierung oder als Anschlussdarlehen bezeichnet. Das Anschlussdarlehen ist also ein Hypothekendarlehen, dass man nach Fälligkeit des Kredites zur Erstfinanzierung in Anspruch nimmt.

Wie funktioniert ein Anschlussdarlehen?

Grundsätzlich funktioniert ein Anschlussdarlehen genauso, wie das erste Hypothekendarlehen, welches man im Rahmen der Immobilienfinanzierung in Anspruch genommen hat.

Man vereinbart also wieder entweder eine variable oder eine feste Verzinsung für eine bestimmte Laufzeit und zahlt im Folgenden im Rahmen der Kreditrate (Annuität) Zinsen und Tilgung. Wenn am Markt die passende Zinssituation vorhanden ist, kann man das Anschlussdarlehen auch schon Monate oder wenige Jahre vor Ablauf der bisherigen Vereinbarung zur Zinsfestschreibung vereinbaren. Dieses Darlehen bezeichnet man als Forward-Darlehen und auch hier handelt es sich um eine Anschlussfinanzierung, die dann später nach Fälligkeit des bisherigen Darlehens „aktiv“ wird.

Konditionen und Kosten

Da es sich beim Anschlussdarlehen um um ein normales Hypothekendarlehen handelt, bestehen die Konditionen auch hier in erster Linie aus dem zu zahlenden Zinssatz, der Höhe der Tilgung und eventuellen Vereinbarungen über mögliche Sondertilgungen während der Laufzeit des Kredites.

Da es sich beim Anschlussdarlehen stets mindestens um eine zweite Finanzierung (vom zeitlichen Ablauf her) handelt, wird der Tilgungsanteil in der Regel etwas höher gewählt, als die Anfangstilgung bei der Erstfinanzierung festgelegt wurde. Auch beim Anschlussdarlehen ist hinsichtlich der Zinskonditionen darauf zu achten, ob man sich für eine Zinsfestschreibung oder für einen variablen Zinssatz entscheidet, was abhängig von der zukünftigen Erwartungen an die Entwicklung der Hypothekenzinsen ist.

Auf Gebühren beim Bankwechsel achten

Da es sich beim Anschlussdarlehen um eine völlig neue Darlehensvereinbarung handelt, muss man dieses Darlehen natürlich nicht zwingend bei der bisherigen Bank in Anspruch nehmen, sondern man kann natürlich, zum Beispiel aufgrund eines besseren Zinsangebotes, die Bank wechseln.

Allerdings sollte man dabei bedenken, dass durch einen Wechsel zu einem neuen Kreditgeber zusätzliche Kosten entstehen, die beim bisherigen Kreditgeber nicht anfallen würden. Diese Kosten fallen hauptsächlich in Form der Notargebühren und den Gebühren des Grundbuchamtes an. Sie entstehen dadurch, dass die bisherige Grundschuld zu Gunsten des bisherigen Kreditgebers aus dem Grundbuch gelöscht werden muss, und eine neue Grundschuld im Rahmen des Anschlussdarlehens zu Gunsten der neuen Bank eingetragen werden muss. Als eine Art Faustformel gilt, dass diese Gebühren insgesamt rund 0,18 Prozent der Restschuld ausmachen. Dieses sollte man also mit einrechnen, falls man die Bank wegen besserer Konditionen wechselt.