Anschlussfinanzierung
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Kundenmeinungen:
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Anschlussfinanzierung Zinsen und Konditionen

Was versteht man unter den Zinsen für eine Anschlussfinanzierung?

Von einer Anschlussfinanzierung wird immer dann gesprochen, wenn man bereits einen Kredit im Rahmen einer Baufinanzierung nutzt, die Zinsbindefrist jedoch abläuft oder bereits abgelaufen ist und man somit ein „neues“ Darlehen benötigt, um das alte Darlehen ablösen zu können. Oftmals wird das bestehende Darlehen einfach um eine bestimmte Laufzeit verlängert, und diese weitere Finanzierung wird als Anschlussfinanzierung bezeichnet. Die Zinsen für eine Anschlussfinanzierung sind daher nichts anderes, als die „normalen“ Hypothekenzinsen, die man auch bisher schon für das genutzte Darlehen gezahlt hat. Es handelt sich bei den Anschlussfinanzierung Zinsen also keineswegs um „besondere“ Zinsen, wie zum Beispiel Bereitstellungszinsen oder „Strafzinsen“ im Sinne einer Vorfälligkeitsentschädigung. Hinsichtlich der Frage, wie sich die Zinsen für eine Anschlussfinanzierung konkret zusammen setzen, muss man allerdings unterscheiden, zu welchem Zeitpunkt die Anschlussfinanzierung stattfindet.

Die Zinsen bei einer Anschlussfinanzierung nach Ablauf der Bindefrist

In den meisten Fällen nimmt man eine Anschlussfinanzierung erst dann in Anspruch, wenn die Laufzeit des bisherigen Darlehen bzw. der Zinsvereinbarung abgelaufen ist. In diesem Fall kann man entweder das bisherige Darlehen einfach „verlängern“ oder ein neues Darlehen bei einer anderen Bank aufnehmen. In beiden Fällen setzen sich die Zinsen lediglich aus dem „ganz normal“ veranschlagten Zinssatz für Hypothekendarlehen zusammen, also den Hypothekenzinsen. Diese orientieren sich von der Höhe her danach, ob es sich um variable Zinsen oder um Zinsen im Rahmen einer Festzinsvereinbarung handelt und dort dann noch am Zeitraum der Zinsfestschreibung.

Die Zinsen bei einer Anschlussfinanzierung vor Ablauf der Bindefrist

Etwas anders sieht es bezüglich der Anschlussfinanzierung Zinsen dann aus, wenn man die Anschlussfinanzierung vertraglich fest macht, bevor das bisher in Anspruch genommene Darlehen fällig ist. Man spricht bei dieser Art von vorzeitiger Anschlussfinanzierung auch von einem Forward Darlehen. Hier bestehen die Zinsen im Grunde aus zwei Teilen, nämlich aus dem „normalen“ Zinssatz für Hypothekendarlehen und zudem muss der Kreditnehmer noch einen Zinsaufschlag zahlen. Dieser Aufschlag wird aufgrund der Tatsache berechnet, dass man sich im vorhinein günstige Konditionen sichern kann, obwohl die Laufzeit des Darlehens erst Monate oder mitunter sogar wenige Jahre später beginnt. In der Regel liegt der Zinsaufschlag bei dieser Art Anschlussfinanzierung zwischen 0,40 und 0,50 Prozent.

Weitere Konditionen außer den Zinsen bei einer Anschlussfinanzierung

Neben den Zinsen sind bei der Anschlussfinanzierung die gleichen Konditionen zu beachten, die auch im Rahmen eines Darlehens wichtig sind, welches im Rahmen einer Erstfinanzierung genutzt wird. Ohnehin gibt es außer der bereits erwähnten Sonderform der Anschlussfinanzierung, dem Forward Darlehen, keinen Unterschied zwischen den Konditionen zwischen Anschluss- und Erstfinanzierung. Das bedeutet für den Kreditnehmer, er sollte auch beim Angebot im Rahmen der Anschlussfinanzierung darauf achten, wie hoch die Tilgungsrate ist, ob Sondertilgungen möglich sind, in welchen Abständen die Tilgungsverrechnung stattfindet oder ob und wenn ja, in welcher Höhe eine Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung des Darlehens berechnet wird.

Die einzige Kondition, die sich in der Regel bei der Anschlussfinanzierung gegenüber der Erstfinanzierung auf Wunsch des Kunden oftmals ändert, ist die Höhe der anfänglichen Tilgung. Da die Darlehensschuld bei der Anschlussfinanzierung geringer als bei der Erstfinanzierung ist, wählt man oftmals eine etwas höhere Tilgungsrate, sprich der Anteil der Tilgung an der Kreditrate wird größer.

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