Baukredit: Die Finanzierung für Ihr Eigenheim
Der Baukredit als zweckgebundenes Darlehen
Der
Baukredit ist ein Darlehen, welches
für die
Finanzierung von Bauvorhaben oder
für den Kauf eines Hauses bzw. einer
Eigentumswohnung eingesetzt werden kann. Er ist grundsätzlich
zweckgebunden, so dass er lediglich für die im Kreditantrag
benannten Zwecke verwendet werden kann. Aus diesem Grund
müssen Kreditantragsteller bereits mit dem Baukredit-Antrag
Kostenvoranschläge für die voraussichtlichen
Sanierungskosten oder aber die vom Architekten angefertigte Aufstellung
der Gesamtkosten bei der Bank einreichen.
Für die spätere Auszahlung der Darlehenssumme sind
dann die Rechnungen der Handwerker oder Bauträger bzw. der
Fertigstellungsbericht des Architekten notwendig.
So kann die Bank dann sicher sein, dass der Baukredit
tatsächlich in den Werterhalt oder die Werterhöhung
des Objekts investiert und nicht anderweitig ausgegeben wurden. Nur so
ist die im Grundbuch der Immobilie eingetragene
Grundschuld
auch
werthaltig und dient tatsächlich der Sicherstellung des
Baukredites. Anhand der Unterlagen des Antragstellers erstellen die
Banken einen Finanzierungsplan, der den notwendigen
Finanzierungsaufwand abzüglich des eingesetzten
Eigenkapitals
bzw. der Eigenleistungen ausweist. Dieser notwendige Kreditbedarf ist
dann die Grundlage für die Erstellung eines Angebotes
für einen Baukredit, welcher durch Nutzung unterschiedlicher
Darlehensarten individuell für den Kunden erstellt wird.
Die Voraussetzungen für den Baukredit
Um einen
Baukredit nutzen zu
können, müssen Kreditantragsteller
verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Die
wichtigste Voraussetzung ist dabei, dass die potenziellen Kreditnehmer
die monatliche Kreditrate aus ihrem Einkommen tragen können.
Dazu muss das Einkommen nachhaltig erzielt werden können.
Elterngeld, Arbeitslosengeld sowie Kindergeld für bereits
ältere Kinder wird von den Banken aufgrund der zeitlichen
Befristung dabei oft nicht für den Baukredit anerkannt. Anhand
der Aufstellung der monatlichen Einkünfte, die per
Gehaltsnachweis, Rentenbescheid oder der Bilanz bei
Selbständigen nachgewiesen werden, erstellt die Bank dann
eine Haushaltsrechnung. Den Einnahmen werden jetzt die monatlich
wiederkehrenden Ausgaben gegenübergestellt, wobei die
Lebenshaltungskosten von den Instituten meist pauschal angesetzt
werden. Nur dann, wenn die Haushaltsrechnung positiv ist, kann der
Baukredit vergeben werden.
Als
weitere Voraussetzung für den Baukredit
gilt eine einwandfreie Schufa-Auskunft, die keine Negativmerkmale
enthalten darf. Bei Selbständigen holen die Banken oft
weitere externe Auskünfte, die ebenfalls positiv sein
müssen.
Letztlich muss die Bank aber auch eine ausreichende Sicherheit
für den von ihr vergebenen Kredit erhalten. Da für
den Baukredit in der Regel die Grundschuldeintragung gewählt
wird, muss das Objekt mindestens den Wert der Darlehenssumme aufweisen,
idealerweise liegt die Darlehenssumme sogar weit unter dem Wert des
Hauses, denn dann ist die Sicherheit der Bank
größer, was sich
positiv auf den
Baukredit-Zinssatz auswirken wird. Daher sollten
Kreditnehmer bei Neubauvorhaben oder bei Kaufwünschen immer
auch Eigenkapital nachweisen können, um die Kreditsumme sowie
die späteren Kreditkosten zu reduzieren.
Die Zinsermittlung beim Baukredit
Die
Zinsen für den Baukredit
sind wohl das wichtigste Merkmal, auf das Kreditnehmer achten.
Schließlich ist die Zinsbelastung ausschlaggebend
für die Höhe der monatlichen Rate sowie die
Berechnung der Gesamtkosten der Finanzierung.
Die Bauzinsen, die die Banken für den
Baukredit
berechnen, orientieren sich in erster Linie
natürlich am allgemeinen Marktniveau. Die Leitzinsen der
Zentralbank geben dabei die Refinanzierungskosten der Banken wider, die
Grundlage für die Berechnung der Kreditmargen darstellen.
Daneben spielt seit Einführung der Eigenkapitalrichtlinien
nach Basel II aber auch die persönliche Bonität des
Kreditnehmers eine wichtige Rolle für die Ermittlung der
Baukredit-Zinsen. Je besser die Bonität des Kunden von der
Bank im Rahmen des Scorings ermittelt wird, desto niedriger sind auch
die berechneten Zinsen. Der Grund hierfür ist, dass die Banken
für Kunden mit erstklassiger Bonität nur geringe
kostenintensive Rückstellungen bilden müssen als
für Kunden mit niedriger Bonität. Grundlage
für die Bonitätsberechnung sind dabei Angaben zum
Einkommen, zur Dauer der Beschäftigung sowie zum Alter und zum
Familienstand. Aber auch der Schufa-Score sowie die Werthaltigkeit der
Sicherheiten spielt eine wichtige Rolle.
Die Annuitätenfinanzierung
Eine der
Darlehensarten für den Baukredit,
die in Deutschland am häufigsten genutzt wird, ist das
Annuitätendarlehen.
Es zeichnet sich vor allem durch seine Langfristigkeit aus, denn dieser
Baukredit kann eine
Laufzeit
von bis zu 35 Jahren aufweisen. Die individuelle Laufzeit wird dabei
anhand der gewünschten Tilgungssumme berechnet, die in Prozent
des Darlehensbetrages angegeben wird. Vielfach stehen dem Kunden dabei
Tilgungssätze von 1-5% der anfänglichen
Darlehenssumme zur Auswahl, wobei heute sogar Darlehen mit
Tilgungsänderungsoption vergeben werden.
Sollte sich die gewählte Tilgungshöhe nach
Vertragsabschluss als falsch erweisen, kann diese dann einmal pro Jahr
kostenlos geändert werden. Die Zinsen können beim
Annuitätendarlehen zwischen 5-20 Jahren fest vereinbart
werden. Während dieser
Zinsbindungsfrist
bleiben auch die Kreditraten für den Baukredit konstant, so
dass Kunden Planungssicherheit erhalten. Gerade in niedrigen Zinsphasen
sollte daher auf eine möglichst lange Zinsbindungsfrist
geachtet werden, um das Zinsänderungsrisiko nach Ablauf der
Zinsbindungsfrist zu reduzieren.
Bei diesem
Baukredit sollten
Antragsteller zudem
darauf achten, dass
eine möglichst lange Bereitstellungszeit vereinbart wird, so
dass der Kredit erst nach Ablauf von einem Jahr vollständig in
Anspruch genommen werden muss, ohne dass
Bereitstellungszinsen berechnet
werden. Weiterhin sollte der
Baukredit mit einer
Sondertilgungsoption ausgestattet sein, um das Darlehen
auch teilweise vorzeitig zurückzahlen zu können.
Die Kosten des Baukredites
Für den
Abschluss vom einem Baukredit
fallen verschiedene Kosten an. Dies sind zum einen die Zinskosten, die
vom Marktniveau sowie von der persönlichen Bonität
abhängig sind. Weiterhin berechnen die Banken
Bearbeitungsgebühren und Wertermittlungsgebühren, die
jeweils bis zu 1% der Darlehenssumme betragen können. Einige
Direktbanken sind mittlerweile dazu übergegangen, bei einem
Baukredit sowohl auf diese Bearbeitungsgebühren wie auch auf
die Wertermittlungsgebühren zu verzichten.
Ein Vergleich der Angebote für den Baukredit
ist aufgrund der Komplexität der Angebote sowie der
unterschiedlichen Lebenssituationen sehr zu empfehlen. Der effektive
Jahreszins, der
für die Gesamtlaufzeit berechnet werden sollte, bietet eine
wichtige Vergleichsmöglichkeit, denn er enthält neben
dem
Nominalzins
auch die Bearbeitungsgebühren.
Wertermittlungsgebühren oder aber
Kontoführungsgebühren sowie Versicherungskosten sind
im
Effektzins
allerdings nicht berücksichtigt.
Für einen individuellen Baukredit Vergleich
nutzen Sie unser Kontaktformular, oben. Wir bieten Ihnen
einen unverbindlichen und abhängigen Überblick der
Anbieter
Weitere Themen:
günstige
Baukredite
Zinsen
/ Zinssatz
Baukreditzinsen
Immobilienkredit
Hauskredit