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Baukredit Sicherheiten: Unser Ratgeber
Wie auch bei anderen Kreditformen, sind auch die Banken vor Abschluss
eines Baukredites daran interessiert, sich hinsichtlich der
Kreditrückzahlung entsprechend abzusichern und fordern auch
bei einem
Baukredit Sicherheiten ein.
Damit möchten die
Kreditgeber und Gläubiger gewährleisten, dass
Kreditnehmer ihrer vereinbarten Leistungspflicht
ordnungsgemäß nachkommen. Das heißt, dass
sie ihre Schulden inklusive Zinsen im vertraglich festgelegten
zeitlichen Rahmen an den Finanzdienstleister zurückzahlen.
Sofern dies nicht auf vereinbartem Wege möglich ist,
können die Banken je nach entsprechenden Sicherheiten auch bei
einem Baukredit auf die Erfüllung der Schuld durch einen
Anderen oder auf Vermögensgegenstände zur
Tilgung der
Schuld zurückgreifen.
Die vertragliche Festlegung und etwaige
Nutzung von
Sicherheiten wird
auch bei einem Baukredit stets bei Kreditabschluss als
Rechtsgeschäft abgeschlossen und vereinbart. Die direkte
Pflicht seitens des deutschen Gesetzgebers Sicherheiten bei Vergabe
eines Kredites vertraglich festzulegen existiert jedoch nicht. Bei der
Auswahl der passenden Sicherheiten für einen Baukredit achten
die Banken zumeist auf die folgenden Punkte: Die gewählte
Kreditsicherheit sollte sich schnell liquidisieren bzw. in Geld
umwandeln lassen, nicht im Zusammenhang mit der Entwicklung der
wirtschaftlichen Lage des Schuldners stehen, geringe Wertschwankungen
aufweisen sowie Insolvenzfestigkeit besitzen.
Grundpfandrechte, Bürgschaften,
Forderungsabtretungen
(Zessionen) sowie Verpfändungen werden als entsprechende
Sicherheiten für einen Baukredit genutzt.
Demzufolge ist
oftmals beim Erwerb oder Bau einer Immobilie mithilfe einer
Baufinanzierung das Grundpfandrecht seitens des Kreditgebers
üblich. Das bedeutet, dass eine Eintragung einer
Grundschuld
in das Grundbuch erfolgt. Auch bei Verpfändungen werden die
Besitzrechte, nur diesmal an entsprechenden
Vermögensgegenständen, abgetreten. Eine weitere Form
stellen Forderungsabtretungen, wie Lohn- und Gehaltsabtretungen oder
Abtretungen aus
Kapitallebensversicherung,
Risikolebensversicherung und
Feuerversicherungen,
dar. Ebenfalls sind personenbezogene Sicherheiten für einen
Baukredit in Form ein Bürgschaft möglich, bei der ein
Bürge die Schulden bei Leistungsausfall des Kreditnehmers
übernimmt.
Das Vorhandensein von
Sicherheiten entscheidet nicht nur über
die Vergabe eines Baukredits. Es bestimmt auch teilweise die
Konditionen. So können Sicherheiten in Form von
Forderungsabtretungen aus Versicherungsleistungen die Kosten
für einen Baukredit erhöhen, da zur monatlichen
Rückzahlungsrate auch die Beiträge zu einer
entsprechenden Versicherung geleistet werden müssen. Jedoch
lassen sich aufgrund der Vielzahl von Möglichkeiten zur
Kreditabsicherung oftmals individuell passende Vereinbarungen
für einen Baukredit und die notwendigen Sicherheiten treffen.