Altersrente für langjährig Versicherte mit Vertrauensschutz
Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung können prinzipiell ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rente beziehen. Sie kann aktuell mit Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Diese wird jedoch ab 2012 für alle Jahrgänge nach 1948 stufenweise auf das vollendete 67. Lebensjahr erhöht.
Möchte man als Rentenversicherter die Rente schon vor dem Erreichen der Altersgrenze in Anspruch nehmen, so ist das mit Hilfe der “Altersrente für langjährig Versicherte” möglich. Um diese Art der Rente zu bekommen, sind erweiterte Anspruchsvoraussetzungen notwendig. Zusätzlich werden bei der Berechnung dieser Rentenzahlung Abschläge einkalkuliert, die aufgrund der vorgezogenen Inanspruchnahme die Bezüge reduzieren.
Voraussetzungen und Kürzungen der Bezüge
Eine Rentenauszahlung kann bewilligt werden, wenn die vorgezogene Altersgrenze von aktuell 63 Jahre erreicht (Stand: 31.08.2011) und eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt wurde.
Zudem darf das Einkommen aus Beschäftigung oder Selbständigkeit nicht höher als die geltende Hinzuverdienstgrenze sein. Nach dem Erreichen der Altersgrenze hat ein Hinzuverdienst keinen Einfluss mehr auf die Höhe der Rentenzahlungen.
Der Staat ermöglicht zwar mit diesem Gesetz einen vorzeitigen Bezug der Altersbezüge, jedoch werden die Bezüge aufgrund des verlängertem Anspruchs um monatlich 0,3% gekürzt.
Erweiterte Bevorzugung der Jahrgänge: 48 bis 54
Bestimmte Personenkreise profitieren von einen sogenannten Vertrauensschutz. Sie können eine Rentenauszahlung schon mit der Vollendung des 62. Lebensjahres beantragen. Dies gilt für Arbeitnehmer, die zwischen dem 01.01.1948 und dem 31.12.1954 geboren wurden und mit ihrem Arbeitgeber vor dem 01.01.2007 eine Altersteilzeit ausgehandelt haben. Weiterhin gilt der Vertrauensschutz auch für Versicherte, denen Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer im Bergbau gezahlt wurde.
Arbeitnehmer, die für die vorzeitigen Rentenbezüge in Frage kommen, sollten daran denken, dass für die Inanspruchnahme Abschläge berechnet werden. Die finanziellen Auswirkungen sollten vorab jeweils individuell und sorgfältig geprüft werden.




