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Altersrente nach Arbeitslosigkeit: Anspruch, Höhe und Abzüge

25. August 2010 Redaktion

Informationen über die den Anspruch, die Höhe und mögliche Abzüge einer Altersrente nach Arbeitslosigkeit. Folgendes sollte beachtete werden:

Wesentliche Voraussetzungen für einen Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit sind folgende:
- geboren vor dem 01.01.1952
- Vollendung des 63. Lebensjahres
- Wartezeit für die Rentenversicherung erfüllt (15 Jahre)
- bei Beginn der Altersrente muss Arbeitslosigkeit bestehen oder
- nach Vollendung des 58,5. Lebensjahres müssen 52 Wochen Arbeitslosigkeit vorliegen oder eine reduzierte Arbeitszeit wegen Altersteilzeit für wenigstens 24 Kalendermonate.

Diese Altersrente kann seit dem 01.01.2006 nicht mehr mit 60 Jahren in Anspruch genommen werden. Ausgenommen davon sind Versicherte, die vor dem 01.01.1946 geboren sind. Das Mindestalter wurde bis zum Jahresende 2008 in Stufen von einem Monat auf nun 63 Jahre angehoben. Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit wird ab dem Jahr 2012 komplett abgeschafft. Alle Geburtsjahrgänge nach 1951 können daher keinen Anspruch auf Altersrente nach Arbeitslosigkeit mehr erreichen.

Alle, die vor dem 65. Lebensjahr in Rente gehen wollen und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, müssen jedoch Abzüge in Kauf nehmen. Die Höhe richtet sich also nach dem Eintrittsalter. Nur wer mit dem Rentenantrag bis zum 65. Lebensjahr wartet, kann die Rente in voller Höhe beanspruchen. Für die Geburtsjahrgänge ab 1947 wird das generelle Renteneintrittsalter ab 2012 Schritt für Schritt von 65 auf 67 Jahre erhöht. Alle, die dann aber noch 45 Jahre pflichtversichert waren, dürfen die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beanspruchen und haben die Möglichkeit weiter mit 65 ohne Abzüge in Rente zu gehen.

Jeder, der vorher eine  Altersrente beantragt, muss für jeden Monat des vorzeitigen Renteneintritts einen lebenslangen Rentenabschlag von 0,3 Prozent hinnehmen. Da aufgrund des früheren Rentenbeginns die Altersbezüge für einen längeren Zeitraum gezahlt werden, ist es notwendig, diesen Vorteil durch Abzüge in der Höhe der Rente auszugleichen.


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