Basisrente Steuervorteil für Selbständige durch Absetzbarkeit
Bei der Basisrente, die vornehmlich unter dem Namen Rürup-Rente bekannt geworden ist, handelt es sich um eine Förderung, die vor allen Dingen für Selbständige einige Steuervorteile bieten kann, die durch die Absetzbarkeit von Sparbeiträgen zustande kommen.
Die Absetzbarkeit der Basisrente betrifft alle Sparbeiträge von jährlich maximal bis zu 20.000 Euro bei Ledigen und bis zu 40.000 Euro bei Verheirateten, wobei allerdings immer nur ein bestimmter Prozentsatz der tatsächlichen Jahressparbeiträge absetzbar sind. Aktuell (2010) sind das 70 Prozent.
Aufgrund der Steuervorteile durch die Absetzbarkeit stellt die Basisrente für Selbständige eine sehr attraktive Form der Altersvorsorge dar, denn derzeit können immerhin ledige Selbständige bis zu 14.000 Euro jährlich an Sparbeiträgen von der Steuer absetzen und Verheiratete den doppelten Betrag.
Rechnet man zum Beispiel mit einem Jahressparbeitrag von 6.000 Euro (monatlich 500 Euro) und einem Einkommensteuersatz von 40 Prozent, können Selbständige Steuervorteile von jährlich 1.680 Euro nutzen.
Konkret erhält man diese Steuervorteile, indem man die Sparbeiträge, die im Rahmen der Basisrente in einen Rürup-Vertrag geflossen sind, als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung angibt, welche dann das zu versteuernde Einkommen senken.
Zu beachten sind bezüglich der Absetzbarkeit, aus welcher sich letztendlich dann die Steuervorteile des Basisrente für Selbständige ergeben, dass diese von den Prozentsätzen her von Jahr zu Jahr steigt. So können im Rahmen der Basisrente im nächsten Jahr (2011) nicht mehr nur 72 Prozent der Sparbeiträge abgesetzt werden, sondern dann sind es bereits 72 Prozent.
Diese Absetzbarkeit der Basisrente steigt jährlich um weitere zwei Prozent und damit steigen natürlich auch die Steuervorteile, bis dann letztendlich im Jahre 2025 die vollen Sparbeiträge absetzbar sind.




