Baufinanzierung Effektivzins: Berechnung Effektivzinssatz
Bei Finanzierungen für Immobilien ist es besonders wichtig, dass man beim Vergleich der Angebote auf den effektiven Zinssatz achtet und nicht den Nominalzinssatz als Maßstab nimmt.
Der Effektivzins einer Baufinanzierung beinhaltet nämlich sowohl etwaige Kosten und Gebühren, die in Zusammenhang mit dem Darlehen anfallen als auch die Verrechnung der Tilgung. Per Hand ist die Berechnung des Effektivzins nicht durchführbar, sondern man muss hier ein Computer-Programm bzw. einen Onlinerechner nutzen. Bei der Berechnung selber ist zu beachten, dass alle Kosten mit einfließen und dass die Berechnung auf der Laufzeit des Darlehens basiert.
Eine Beispielrechnung Effektivzinssatz einer Baufinanzierung:
Die Baufinanzierung Effektivzinssatz Berechnung ist, wie bereits kurz erwähnt, im Detail nur mit einem Rechenprogramm durchführbar. Man kann jedoch zumindest grob verdeutlichen, wie eine solche Berechnung stattfinden kann.
Angenommen, das Immobiliendarlehen hat als Erstfinanzierung eine Laufzeit von fünf Jahren (Zinsfestschreibung) und der Nominalzinssatz liegt bei 3,50 Prozent. An Gebühren fallen einmalig eine Bearbeitungsgebühr von 500 Euro an, hinzu kommen noch sonstige Gebühren von 1.000 Euro, die Darlehenssumme ist 100.000 Euro. Rechnet man zunächst diese Gebühren auf Basis der Darlehenssumme hoch, kommt man auf eine prozentuale Belastung von 1,5 Prozent für fünf Jahre, also jährlich 0,30 Prozent. Diese 0,30 Prozent werden zum Nominalzinssatz addiert, sodass der vorläufige Effektivzins für die Baufinanzierung bei 3,80 Prozent liegt.
Nun muss noch die zeitlich verzögerte Verrechnung der Tilgung eingerechnet werden, da man zwar monatlich tilgt, die Verrechnung aber im Durchschnitt nur alle drei Monate stattfindet. Hier kann man rund 0,10 Prozent auf das Jahr gerechnet als „Zusatzzins“ kalkulieren, sodass sich in der Summe ein Effektivzins von 3,90 Prozent für die Baufinanzierung berechnen lässt.




