Baukredit: Tilgung, Sondertilgung und Tilgungsplan
Im Zuge eines Immobilienkaufs oder eines Hausbaus ist fast immer ein Baukredit notwendig. Die verschiedenen Angebote der einzelnen Finanzinstitute unterscheiden sich mitunter in den angebotenen Konditionen. Zum einen sind die Zinsen und etwaig anfallenden Gebühren unterschiedlich, zum anderen werden unterschiedliche Konditionen bezüglich der Tilgung und der Möglichkeit der Sondertilgung angeboten. Die Baukredit Tilgung wird bei Vertragsabschluss prozentual festgelegt.
Je nach Höhe des beanspruchten Kredits wird die Baukredit Tilgung festgelegt. Die Baukredit Tilgung gibt an, wie viel Prozent der Kreditsumme pro Jahr an das Kreditinstitut zurückgezahlt werden. Bei vielen Kreditverträgen wird der Prozentsatz der Tilgung während der Laufzeit angepasst. Während die Tilgung bei einem Baukredit anfänglich oft nur ein bis zwei Prozent beträgt, um die monatlichen Raten moderat zu halten, steigt der Tilgungssatz mit den Jahren an.
Die monatliche Rate setzt sich beim Baukredit aus Tilgung und Zinszahlung an die Bank zusammen. Bei anfänglich niedriger Tilgung, ist der Anteil der Zinszahlungen oft deutlich höher als der Tilgungsanteil. Die genauen Zahlen können dem Tilgungsplan, den die Kreditinstitute zur Verfügung stellen, entnommen werden.
Eine weitere Möglichkeit der Tilgung ist die Baukredit Sondertilgung. Hierfür gibt es ebenfalls verschiedene Möglichkeiten, die im Zuge des Vertragsabschlusses mit dem jeweiligen Kreditinstitut verhandelt werden können.
Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass umfangreiche Sondertilgungsmöglichkeiten von der Bank auf den gewährten Zinssatz niedergeschlagen werden, da der Kreditgeber mit einer frühzeitigen Rückzahlung der Kreditsumme rechnen muss.
Übliche Regelungen in Bezug auf die Baukredit Sondertilgung sind: 10 Prozent der Kreditsumme pro Jahr oder festgelegte Summen, wie etwa 5000 Euro bzw. 10 000 Euro pro Jahr. Sobald der Kreditnehmer eine Baukredit Sondertilgung außerhalb des festgelegten Rahmens tätigen möchte, muss er dem Kreditgeber eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, die mitunter verhältnismäßig hoch sein kann.




