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Bausparsumme erhöhen oder reduzieren – Bausparvertrag

19. Februar 2010 Redaktion

Solange der Bausparvertrag noch nicht zuteilungsreif ist, kann der Bausparer jederzeit die Bausparsumme erhöhen oder  reduzieren. Die Zuteilungsreife bei einem Bausparvertrag ist der Zeitpunkt, zu dem in einem bestimmten Zeitraum mindestens 40 % bis 50 % der Bausparsumme angespart worden ist. Das Ergebnis dieser Berechnung drückt sich in der Bewertungszahl aus.

Oft erweist sich die abgeschlossene Bausparsumme als unpassend für das gewünschte Bauspardarlehen und es ist notwendig für die demnächst benötigte Darlehenssumme die Bausparsumme zu erhöhen oder zu reduzieren. Üblicherweise wird von den Bausparkassen eine entsprechende Gebühr berechnet, die abhängig davon ist, in welcher Höhe die Bausparsumme zu reduzieren oder um welchen Betrag Sie zu erhöhen ist.

Wird bei einem bestehenden Bausparvertrag die Bausparsumme erhöht oder reduziert, ist wichtig zu wissen, dass sowohl nach dem Steuer- und Prämienrecht als auch nach dem Bausparrecht die Behandlung der Vertragsänderung so erfolgt, als würde über die Differenzsumme ein neuer Bausparvertrag abgeschlossen.

Ob es sinnvoll ist, die Bausparsumme zu reduzieren oder zu erhöhen, ist genau abzuwägen. Aus steuertechnischer Sicht gilt das Erhöhungsdatum als Vertragsbeginn. Außerdem verändern sich die Bewertungsbedingungen für die Zuteilungsreife. Um zum vorgesehenen Zeitpunkt in den Genuss eines günstigen Bauspardarlehens zu kommen, muss eine entsprechende Summe in einem definierten Zeitrahmen angespart werden. Durch das Erhöhen bzw. Reduzieren der Bausparsumme, wird möglicherweise die für die Bewilligung eines Bauspardarlehens maßgebliche Bewertungszahl ungünstig beeinflusst.

Durch die Reduzierung der Bausparsumme verringert sich der Betrag, der angespart werden muss und ein Bauspardarlehen kann früher gewährt werden. Die ursprüngliche Bausparsumme kann auf Teilbausparverträge aufgesplittet werden, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten zur Zuteilung kommen können.

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