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Bausparvertrag: Vermögenswirksame Leistungen für Bausparer

2. Januar 2010 Redaktion

Vermögenswirksame Leistungen sind tarifliche Leistungen des Arbeitgebers, die den Arbeitnehmer beim Aufbau des privaten Vermögens unterstützen sollen. Diese Leistungen werden monatlich gezahlt. Sie können bis zu 40 Euro betragen. In der Regel hat jeder Arbeitnehmer, in dessen Unternehmen vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden, nach Beendigung der Probezeit Anspruch auf diese Leitungen.

Allerdings ist der Arbeitnehmer gezwungen, einen Sparvertrag abzuschließen, in den der Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen einzahlt. Diese Verträge sind an bestimmte Bedingungen geknüpft. Dazu gehört die siebenjährige Sperrfrist. Vermögen kann immerhin nur entstehen, wenn es angesammelt wird.

Für das Einbringen der vermögenswirksamen Leistungen hat der Arbeitnehmer mehrere Möglichkeiten. Er kann bestimmte Investmentfonds besparen oder aber zum Beispiel einen Bausparvertrag abschließen, in den dann die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers einfließen. Wem Fonds zu viel Risiko bergen und wer ohnehin die Absicht hatte, Bausparer zu werden, kann auf diese Art und Weise richtig gut sparen. Wird beispielsweise ein Bausparvertrag über 10.000 Euro abgeschlossen, der monatlich mit 100 Euro bespart werden soll, können die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers direkt in den Bausparvertrag einfließen und somit die eigene Sparrate senken. Für vermögenswirksame Leistungen gilt eine siebenjährige Sperrfrist, die beim Bausparvertrag allerdings nicht eingehalten werden muss, wenn der Bausparvertrag für wohnungswirtschaftliche Zwecke genutzt werden soll.

Nach wie vor erfreut sich das Bausparen in Deutschland großer Beliebtheit. Wer die Möglichkeit hat, sollte auch vermögenswirksame Leistungen in einem Bausparer anlegen. Über die Jahre gerechnet kommt eine ordentliche Summe zusammen, die allein der Arbeitgeber gezahlt hat und die dann sprichwörtlich auch zur Vermögensbildung genutzt werden. Das eigene Haus wird nicht ohne Grund auch als die Rente in Stein bezeichnet und es stellt, wenn es erst einmal schuldenfrei ist, ein staatliches Vermögen dar.


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