Bausparvertrag: Zuteilungsreife & Zuteilung für Bauspardarlehen
Ein Bausparvertrag besteht aus zwei Teilen, nämlich auf der einen Seite aus der Sparphase, in der man zunächst Kapital in den Bausparvertrag und auf der anderen Seite aus der Darlehensphase, falls man das Bauspardarlehen nutzen möchte.
Bevor man das Bauspardarlehen allerdings erhalten kann, muss der Bausparvertrag die Zuteilung erhalten haben. Was bedeutet das genau?
Von der Zuteilung bzw. von der Bausparvertrag Zuteilungsreife wird dann gesprochen, wenn alle Bedingungen vom Bausparer erfüllt worden sind, die zur Auszahlung des Darlehens erfüllt werden müssen. Das bedeutet konkret, dass die Mindestsparzeit absolviert sein muss, der notwendige Sparanteil geleistet werden muss und der Bausparvertrag die ausreichende Bewertungszahl erreicht haben muss.
Zuteilung vom Bausparvertrag bedeutet demnach, dass das gewünschte Bauspardarlehen kurz vor der Auszahlung steht. Die Zuteilungsreife erreicht der Bausparvertrag dann, wenn die Bewertungszahl, welche von der Bausparkasse berechnet wird, mindestens so hoch ist wie die Bewertungszahl, die man zur Auszahlung vom dem Bauspardarlehen haben muss.
Was ist bei der Bausparvertrag Zuteilung zu beachten?
Bei der Zuteilung vom Bausparvertrag bzw. bei der Zuteilungsreife sind einige Aspekte vom Bausparer zu beachten.
Zunächst einmal bedeutet die Zuteilungsreife beim Bausparvertrag noch nicht automatisch, dass das Bauspardarlehen sofort ausgezahlt wird. Es können durchaus noch einige Monate vergehen, bis man dann in der Praxis über die Darlehenssumme verfügen kann. Man sollte also nicht zu eng kalkulieren, sodass man das Geld aus dem Bauspardarlehen sofort nach Erlangen der Zuteilung beim Bausparvertrag einplant.
Ferner ist zu beachten, dass man natürlich vor der möglichen Zuteilung von einem Bausparvertrag alle Bedingungen erfüllen muss, dass gilt vor allem auch für die Mindestspardauer.




