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Bereitstellungszinsen beim KfW Darlehen zur Baufinanzierung

19. Januar 2010 Redaktion

Neben den Kreditzinsen und eventuellen Bearbeitungsgebühren gibt es noch anderen Kosten, die unter bestimmten Bedingungen auf den Kreditnehmer zukommen können. Dazu zählen auch die so genannten Bereitstellungzinsen. Was sind Bereitstellungzinsen und wann werden diese erhoben? Die Bereitstellungzinsen gibt es nur im Bereich der Kredite, die man im Zuge einer Immobilienfinanzierung nutzt, also im Bereich Hypothekendarlehen oder auch beim KfW Darlehen. Diese Zinsen werden immer dann berechnet, wenn zwischen dem Abschluss des Darlehensvertrages, also dem Beginn der Laufzeit des Kredites, und der tatsächlichen Auszahlung des Darlehensbetrages eine bestimmte Zeit vergeht.
Da dem Kreditgeber durch die tägliche Bereitstellung des Kreditbetrages Kosten entstehen, sollen die dann veranschlagten Bereitstellungszinsen diese Kosten ausgleichen. Ab welchem Zeitraum und in welcher Höhe die Bereitstellungzinsen berechnet werden, bleibt jeder Bank selber überlassen.

Auch beim Förderdarlehen der KfW-Bank für den Wohnungsbau, dem KfW Darlehen, werden ab einem bestimmten Zeitraum nach Darlehensabschluss und Nicht-Inanspruchnahme des Darlehensbetrages Bereitstellungzinsen berechnet. Und zwar ist dieses dann der Fall, wenn nach der Kreditzusage mindestens vier Monate vergangen sind und das Darlehen noch nicht in Anspruch genommen wurde. Seitens der KfW Bank werden die Bereitstellungzinsen übrigens als Zusageprovision bezeichnet, faktisch ist dieses aber nur ein anderen Name für die gleichen „Gebühren“.

Die Höhe der Bereitstellungzinsen bzw. der Zusageprovision liegt bei einem Zinssatz von 0,25 Prozent pro Monat, und zwar immer für den Teil des Kredites, der noch nicht ausgezahlt worden ist. Bei einer Darlehenssumme von 50.000 Euro wären das immerhin pro Monat Bereitstellungszinsen in Höhe von 125 Euro pro Monat, die als zusätzliche Kosten für den Kredit anfallen.


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