Bereitstellungszinsen beim KfW Darlehen zur Baufinanzierung
Auch beim Förderdarlehen der KfW-Bank für den Wohnungsbau, dem KfW Darlehen, werden ab einem bestimmten Zeitraum nach Darlehensabschluss und Nicht-Inanspruchnahme des Darlehensbetrages Bereitstellungzinsen berechnet. Und zwar ist dieses dann der Fall, wenn nach der Kreditzusage mindestens vier Monate vergangen sind und das Darlehen noch nicht in Anspruch genommen wurde. Seitens der KfW Bank werden die Bereitstellungzinsen übrigens als Zusageprovision bezeichnet, faktisch ist dieses aber nur ein anderen Name für die gleichen „Gebühren“.
Die Höhe der Bereitstellungzinsen bzw. der Zusageprovision liegt bei einem Zinssatz von 0,25 Prozent pro Monat, und zwar immer für den Teil des Kredites, der noch nicht ausgezahlt worden ist. Bei einer Darlehenssumme von 50.000 Euro wären das immerhin pro Monat Bereitstellungszinsen in Höhe von 125 Euro pro Monat, die als zusätzliche Kosten für den Kredit anfallen.




