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Betriebliche Altersvorsorge – Pensionskasse oder Pensionsfonds

6. September 2010 Redaktion

In Bezug auf die betriebliche Altersvorsorge werfen die Pensionskasse und der Pensionsfonds häufig die Frage auf welche Wahl die Richtige ist.

Die Pensionskasse arbeitet sowohl rechtsfähig, als auch selbstständig als Vorsorgungseinrichtung. Aufgabe der Pensionskasse ist es, dem Arbeitnehmer oder aber den Hinterbliebenen des Arbeitnehmers Kassenleistungen zu zahlen.

Zur Beitragszahlung in die Pensionskasse gibt es zwei Alternativen. So können die Zahlungen für die betriebliche Altersvorsorge direkt durch den Arbeitnehmer als Bruttogehaltsumwandlung geleistet werden, oder aber als Zuschuss vom Arbeitgeber. Arbeitnehmer die für die betriebliche Altersvorsorge die Pensionskassen nutzen, können eine staatliche Förderung in Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze geltend machen.

Der Pensionsfonds wurde erst mit 01.01.2002 durch die Rentenreform zugelassen. Der Pensionsfonds ist grundsätzlich vom Arbeitgeber unabhängig. Das heißt, die Beiträge der Arbeitnehmer für die betriebliche Altersvorsorge können in den Pensionsfonds gezahlt werden und im Falle eines Arbeitgeberwechsels definitiv vom Arbeitnehmer mitgenommen werden.

Im Leistungsfall erhalten Arbeitnehmer aus dem Pensionsfonds stets eine lebenslange Rente gezahlt. Auf Wunsch besteht auch die Möglichkeit, zusätzlich die Hinterbliebenen abzusichern. Die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge des Arbeitnehmers werden dabei immer vom Arbeitgeber in den Pensionsfonds gezahlt.
Dabei kann der Arbeitgeber die Beitragszahlungen jedoch als Betriebsausgaben beim Fiskus geltend machen, oder aber über eine Gehaltsumwandlung einzahlen.

Durch eine gute Aktienquote kann der Fonds eine sehr attraktive Rendite für den Arbeitnehmer erreichen. In weiteren Angelegenheiten, wie etwa den steuerrechtlichen oder sozialversicherungsrechtlichen ähnelt der Fonds sehr der Kasse.

Aus Sicht des Arbeitnehmers ist der Pensionsfonds für die betriebliche Altersvorsorge besser geeignet als die Pensionskasse. Da die Vorteile, wie etwa die definitive Übernahme oder aber die guten Renditeaussichten stark überwiegen und durchaus im Interesse des Arbeitnehmers liegen.


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