Betriebliche Altersvorsorge mit Riester-Rente Förderung
Hierzu stehen dem Arbeitnehmer in der Regel unterschiedliche Absicherungsvarianten zur Verfügung. So kann der Arbeitnehmer einen privaten Riester-Rente Vertrag abschließen, welcher ohnehin der staatlichen Förderung unterliegt und den Arbeitgeber bitten, die jeweiligen Beiträge aus dem zu versteuernden Einkommen direkt an den Versicherungsträger zu zahlen. Für den Arbeitgeber wären die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge somit abgegolten.
Dabei sollte aber beachtet werden, dass der Arbeitgeber in solche einem Fall auch oftmals die Verwaltung der privaten Riester-Rente übernimmt.
Um die staatliche Förderung zur Riester-Rente als Arbeitnehmer zu erhalten, müssen die Beiträge dennoch von dem Arbeitnehmer eigenständig als Sonderausgaben in der Steuererklärung angegeben werden. Dies gilt auch, wenn es sich ausschließlich um die betriebliche Altersvorsorge handelt.
Zugleich gibt es aber auch noch eine andere Variante. So gibt es die betriebliche Altersvorsorge, welche von der Riester Förderung profitiert.
Diese geförderte betriebliche Altersvorsorge muss jeder Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern auf Wunsch gewähren. Arbeitnehmer die sich sowohl für die betriebliche Rente, als auch für die Riester-Rente entscheiden können die staatliche Förderung auf beide Vorsorgeverträge verteilen.
Arbeitnehmer die sich dafür entscheiden ausschließlich einen Riester Vertrag zu nutzen haben selbstverständlich erst mit Rentenalter Zugriff auf das Angesparte.
Da der Riester Vertrag in der Regel in der Verwaltung des Arbeitgebers liegt, stellt sich oftmals die Frage was im Falle einer Kündigung geschieht. Sollte es unerwartet zu einer Kündigung kommen muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Vertrag für die Riester-Rente aushändigen.
Dieser kann anschließend selbstständig die Beiträge weiterzahlen oder aber einen neuen Arbeitnehmer bitten die Zahlungen zu übernehmen.




