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Bonitätsprüfung beim Kredit

17. November 2009 Redaktion

Unter der Bonitätsprüfung bei einem Kredit versteht man die Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kreditantragstellers. Diese Prüfung wird grundsätzlich bei jedem Kreditantrag durchgeführt, um Ausfallverluste zu vermeiden. Nur dann, wenn die Bank sicher sein kann, dass der Kredit auch zurückgezahlt werden kann, wird der Kredit vergeben.

Daneben sind die Banken auch nach den Richtlinien der Eigenkapitalvorschriften der Banken (Basel II) verpflichtet, die Kreditwürdigkeit von Kreditnehmern zu prüfen. Um zu vermeiden, dass Banken durch Kreditvergaben an Kreditnehmer mit negativen Bonitäten hohe Verluste erleiden und gar Insolvenz anmelden müssen, müssen in Relation zu den Risiken der Kreditvergabe Rücklagen gebildet werden. Je risikoreicher ein Geschäft eingeschätzt wird, desto höhere Rücklagen müssen gebildet werden. Daher orientieren sich auch die Zinsen für Darlehen anhand der Bonität, denn die Kosten für höhere Rücklagen müssen die Kunden durch höhere Zinsen begleichen.
Damit die Banken die Bonitätsprüfung für den Kredit ausführen können, benötigen sie einige Angaben von Kreditnehmer wie etwa die Höhe der Einnahmen, die Höhe der monatlichen Ausgaben sowie die Höhe weiterer Verpflichtungen. Hierzu müssen Kreditnehmer in der Regel eine Selbstauskunft ausfüllen. Gleichzeitig müssen die jeweiligen Einnahmen und Ausgaben aber auch anhand von Belegen (Gehaltsnachweisen, Einkommenssteuerbescheiden, Kopien vorhandener Kreditverträge) nachgewiesen werden. Sind alle Unterlagen vollständig, kann die Bonitätsprüfung für den Kredit durchgeführt werden.

Nachdem die Banken die Einnahmen und Ausgaben der Kreditnehmer gegenübergestellt haben, werden letztlich noch die Daten der Schufa abgefragt. Die Schufa gibt den Instituten Auskunft darüber, welche weitere Kredite bestehen und ob diese in der Vergangenheit regelmäßig bedient wurden. Ist dies nicht der Fall, konnte ein Kredit beispielsweise nicht zurückgezahlt werden, handelt es sich um Negativmerkmale, die meist zu Kreditablehnungen führen.
Alle diese Daten sowie Informationen über den Familienstand, den Wohnstatus und die Dauer der Beschäftigung beim Arbeitgeber ergeben schließlich das Scoring, bei dem ein Wert zwischen eins und sechs ermittelt wird. Die Höhe des Scorings ist nun für die Zinsberechnung maßgeblich


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