Buchgrundschuld Zinsen und Verzinsung
Den anfangs gültigen Zinssatz garantieren die Banken dem Kreditnehmer jedoch nur eine gewisse Zeit was bedeutet, dass nach Ablauf der Zinsbindungsfrist eine Anschlussfinanzierung mit den dann geltenden Zinssätzen nötig ist.
Steht die Finanzierung, lassen sich die Banken die zur Verfügung gestellten Gelder grundbuchlich absichern, d. h. sie lassen sich in Höhe der Kreditsumme eine Buchgrundschuld Zinsen eintragen, die zuvor von einem Notar beurkundet werden muss. Damit erhalten sie im Falle einer Zwangsversteigerung der Immobilie das Recht, aus dem Erlös der Versteigerung als erste befriedigt zu werden.
Nach Erhalt der Mitteilung des Grundbuchamtes über die erfolgte Eintragung der Buchgrundschuld sind nicht wenige Immobilienkäufer irritiert. Denn anders als im Kreditvertrag vereinbart, steht in der Formulierung in Bezug auf den Zinssatz: “… nebst 18 % Jahreszinsen für …” das entsprechende Kreditinstitut. Dabei ist diese eingetragene Buchgrundschuld Verzinsung kein Widerspruch zu dem Zinssatz, der den Kreditnehmern bei ihrer Bank in den Kreditverträgen gewährt wurde.
Vielmehr sind diese Buchgrundschuld Zinsen den schwanken Zinsen geschuldet. Sollte nämlich in der Buchgrundschuld ein variabler Zinssatz vereinbart worden sein, so müsste der Kreditnehmer bei jeder Zinsänderung einen Notar aufsuchen und diese durch eine notarielle Abänderungsurkunde im Grundbuch ändern lassen. Daher wird seitens der Kreditinstitute eine fiktive Höhe der Buchgrundschuld Zinsen in der Grundschuld eingetragen, der allem Anschein nach wohl niemals – auch nicht nach Ende der Zinsbindung – eintreten wird.
Für den Kreditnehmer ist ausschließlich der Zinssatz maßgeblich, den er bei der Bank im Kreditvertrag abgeschlossen hat.




