Darlehen / Kredit unter Verwandten und Freunden vergeben
Verwandte und Freunde möchte man auch in Notsituationen unterstützen. Manchmal auch in finanziellen Notlagen. Ein Kredit an Freunde und Verwandte kann selbstverständlich kostenlos gegeben werden.
Meist geht solch ein Freundschafts-Kredit auch gut. Vorteile eines solchen Kredits sind günstige Zins- und Tilgungsvereinbarungen und ebenso bleibt die Schufa-Abfrage zweifellos außen vor.
Die Fälle, in denen es dann nicht so gut gegangen ist, enden dann leider oft bei einem Rechtsanwalt. Dort erfährt man, dass die Sachlage sich schwieriger gestaltet als gedacht. Der Geldverleih an Freunde und Verwandte ist nämlich rechtlich gesehen ein Darlehen.
Das Darlehen an Freunde und Verwandte beruht natürlich zunächst auf gegenseitigem Vertrauen, was juristisch recht gefährlich ist. Oft wird nichts schriftlich vereinbart, weil ein Vertrag für solch einen Kredit als Misstrauen ausgelegt werden könnte.
Dies kann jedoch einige Probleme nach sich ziehen: es wird beteuert, dass nie Geld geflossen ist oder dass es kein Darlehen, sondern eine Schenkung war oder die Summe für den Kredit und die Rückzahlungstermine sind unklar.
Deshalb sollte man sich auf jeden Fall einen Mustervertrag für ein Darlehen an Verwandte und Freunde besorgen. Darin sollte verbindlich geregelt werden wie Laufzeit, Rückzahlung und Höhe der Zinsen aussehen sollen.
Auch rechtliche Folgen bei Zahlungsverzug und Bestimmungen für eine Kündigung des Darlehensvertrages sowie mögliche Sicherheiten sollten vertraglich geklärt werden. Der vereinbarte Zinssatz darf bei einem Kredit unter Freunden und Verwandten auch ein bis zwei Prozent niedriger sein als bei Verträgen mit Kreditinstituten.
Ein formloser Vertrag für das Darlehen, der die wichtigsten Punkte schriftlich festhält und eine Empfangsbestätigung für den Geldeingang schützen also auf jeden Fall vor Ärger.




