Darlehen ohne Grundschuld für Immobilien
Immobiliendarlehen werden in der Praxis in der Regel durch die Eintragung einer Grundschuld ins Grundbuch abgesichert. Die Bank erwirbt sich durch die Grundschuldeintragung das Recht, das Objekt zu verwerten, sollte der Kreditnehmer die für den Kredit vereinbarten monatlichen Kreditraten nicht mehr bedienen können.
Diese Sicherheit verringert somit das Kreditausfallrisiko der Bank, welches bei einem Darlehen ohne Grundschuld vorhanden wäre, denn im Fall der Kreditnehmer-Insolvenz könnte das Objekt zur Begleichung der Kreditschuld herangezogen werden. Aufgrund dieser hohen Sicherheit können Kreditnehmer Immobiliendarlehen zu günstigen Konditionen erhalten.
Kreditnehmer jedoch, die einer Eintragung ins Grundbuch nicht zustimmen wollen, da in diesem Fall das Verwertungsrecht der Immobilie ausschließlich bei der Bank liegt. Zwar bieten die Banken für diesen Fall Darlehen ohne Grundschuld nicht offensiv an, auf Wunsch des Kreditsuchenden und zur Sicherung des Kreditgeschäfts sind derartige Angebote aber dennoch zu finden.
Wichtig ist lediglich, dass auch für das Darlehen ohne Grundschuld ausreichende Sicherheiten zur Verfügung gestellt werden, die die Bank im Ernstfall für die Verwertung nutzen kann. Als Sicherheiten für ein Immobiliendarlehen ohne Grundschuldeintrag kommen Kapitallebensversicherungen mit entsprechenden Rückkaufswerten, die Verpfändung von Bank- oder Depotguthaben bzw. die Verpfändung von Bausparverträgen in Frage.
Sollte der Wert der angebotenen Sicherheiten die Darlehensschuld nicht vollständig abdecken können, werden die Banken deutlich höhere Zinsen für das Darlehen ohne Grundschuld berechnen.
Aufschläge von 1-5% p.a. auf den sonst üblichen Zinssatz für Darlehen mit Grundschuld sind denkbar und möglich. Die definitiven Aufschläge werden die Banken im Rahmen ihrer bei Kreditvergaben üblichen Bonitätsprüfung berechnen, bei der auch die allgemeine Kreditwürdigkeit anhand der Einkommensdaten ermittelt wird.




