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Darlehen: Vorfälligkeitsentschädigung beim Hausverkauf

24. Februar 2010 Redaktion

Der Verkauf eines Hauses oder einer Immobilien vor der vollständigen Tilgung des dazugehörigen Darlehens führt in der Regel zu einer sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung, die von dem Kreditgeber erhoben wird.

Ein Hausverkauf kann dabei viele unterschiedliche Gründe haben. Oftmals spielt die Trennung von Eheleuten eine Rolle oder aber die Raten können aufgrund von Arbeitslosigkeit nicht mehr gezahlt werden. Da der Zeitpunkt des Verkaufs oftmals vor Ablauf der Zinsbindung erfolgt, muss der Verkäufer damit rechnen, durch die vorzeitige Darlehenstilgung eine “Entschädigung für Vorfälligkeit des Kredites” an die Bank zahlen zu müssen.

Der Grund für diese zusätzliche Gebühr liegt darin, dass die Bank bei Abschluss der Verträge davon ausgegangen ist, dass der Darlehensnehmer wenigstens für die Zeit der Zinsbindung das Darlehen regelmäßig bedient und entsprechend die Zinsen zahlt. Diese Zinszahlungen stellen im Grunde eine Einnahme für die Bank dar, die bei der vorzeitigen Kündigung wegfällt und ihr somit ein finanzieller Schaden beschert.
vorfälligkeitsentschädigungDenn in der Regel verändern sich die Zinsen während der Zinsbindung. Erhält die Bank die Restsumme dann durch eine Einmalzahlung, so kann sie das Geld nicht wieder zu dem damals geltenden Zinssatz, sondern lediglich zum aktuellen Zinssatz anlegen. Insofern entsteht ihr ein Refinanzierungsschaden, der sich aus der Differenz in Bezug auf die Restlaufzeit errechnet.

Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ist aber auch abhängig von der Darlehenssumme. Pauschal kann gesagt werden, je länger ein Darlehen vor der Kündigung bedient wurde, desto geringer wird die Entschädigung ausfallen.

Keine Kosten bei Bindungen über 10 Jahren

Ganz grundsätzlich ist noch zu erwähnen, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung immer dann fällig ist, wenn die Kündigung des Darlehens innerhalb der Zinsbindungsfrist erfolgt. Eine Ausnahme hierbei ist eine Zinsbindung, die über die üblichen zehn Jahre hinausgeht. Dann können Darlehen, ohne Angabe von Gründen, jederzeit gekündigt werden, ohne dass eine Entschädigung für die Bank fällig wird.


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