Dispokredit Kündigung: Gründe und Fristen
Bei der Dispokredit Kündigung ist zwischen einer fristgemäßen und einer fristlosen Kündigung zu unterscheiden. Die Bank ist grundsätzlich zur Kündigung eines eingeräumten Dispositionskredites berechtigt, in der Realität werden jedoch häufiger mit dem betroffenen Kunden Vereinbarungen zur schrittweisen Reduzierung des Limits getroffen. Eine Bank kann die fristgemäße Dispokredit Kündigung ankündigen, wenn das regelmäßige Einkommen des Kontoinhabers deutlich gesunken ist oder wenn der Kunde den vereinbarten Rahmen regelmäßig überzieht.
Nach der Ankündigung einer fristgemäßen Dispokredit Kündigung nimmt der betroffene Kunde möglichst bald Kontakt zu seiner Bank auf und spricht eine seinen Bedürfnissen gerecht werdende Abwicklung der Kreditlinie ab. Einige Banken sichern ohnehin in ihren Geschäftsbedingungen ausdrücklich zu, anstelle der Dispokredit Kündigung bei der Verringerung der Einkünfte dessen schrittweise Absenkung zu vereinbaren.
Eine fristlose Dispokredit Kündigung ist nur dann möglich, wenn sich die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Kontoinhabers so stark verschlechtert haben, dass eine ordnungsgemäße Kredittilgung nicht mehr zu erwarten ist. In diesem Fall ist der gesamte Betrag des Dispositionskredites sofort zurückzuzahlen, was in der Regel faktisch nicht möglich ist. Da diese Tatsache auch der Bank bekannt ist, ist sie auf die Bitte des Kunden oft auch bei einer fristlosen Kündigung bereit, eine Vereinbarung zur Rückzahlung zu treffen.
Neben einer vollständigen Dispokredit Kündigung kann die Bank bei einer Verringerung der monatlichen Einnahmen auch den Dispokredit-Betrag reduzieren. Bei einigen Bankübernahmen kam es zu der Situation, dass der Kontoinhaber von seiner alten Bank den Kredit auf Grund sämtlicher Geldeingänge erhalten hatte, während das übernehmende Institut nur Lohn, Gehalt oder Rente für dessen Berechnung heranzieht. Kunden mit einem teilweise aus freiberuflicher Tätigkeit stammenden Geldeingang erleben dann eine Reduzierung oder Kündigung des Dispos. Auch bei einer Reduzierung lässt sich zumeist mit der Bank ein schrittweises Vorgehen vereinbaren.