Dispokredit Kündigung: Gründe und Fristen
Die Bank ist grundsätzlich zur Beendigung von eingeräumten Dispositionskrediten berechtigt. So kann sie z.B. die fristgemäße Kreditkündigung einleiten, wenn das regelmäßige Einkommen des Kontoinhabers deutlich gesunken ist oder wenn der Kunde den vereinbarten Rahmen regelmäßig überzieht. In der Praxis werden jedoch häufiger, mit dem betroffenen Kunden, Vereinbarungen zur schrittweisen Reduzierung des Limits getroffen
Nach der Ankündigung der Auflösung des Kreditvertrages nimmt der betroffene Kunde am besten möglichst bald Kontakt zu seiner Bank auf und spricht Möglichkeiten ab, die offenen Schulden zeitnah abzuzahlen. Einige Kreditinstitute kommen ihren Kunden entgegen und sichern in ihren Geschäftsbedingungen ausdrücklich zu, bei der Verringerung der Einkünfte, eine schrittweise Absenkung des Kreditrahmens zu vereinbaren.
Auch im Ernstfall: Entgegenkommen der Banken möglich
Eine fristlose Kündigung ist nur dann möglich, wenn sich die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Kontoinhabers so stark verschlechtert haben, dass eine ordnungsgemäße Tilgung nicht mehr zu erwarten ist.
In diesem Fall ist der gesamte Betrag des Dispokredites sofort zurückzuzahlen, was in der Regel faktisch nicht möglich ist. Da diese Tatsache auch der Bank bekannt ist, ist sie auch hier auf Bitte des Kunden oft bereit, eine Vereinbarung zur Schritt für Schritt Rückzahlung zu treffen.
Bei einigen Kreditübernahmen kam es zu der Situation, dass der Kontoinhaber von seiner alten Bank den Kredit auf Grund sämtlicher Geldeingänge erhalten hatte, während das übernehmende Institut nur Lohn, Gehalt oder Rente für dessen Berechnung heranzieht. Kunden mit einem Geldeingang, der beispielsweise aus einer teilweisen freiberuflichen Tätigkeit resultiert, erleben dann eine Reduzierung oder Auflösung des Dispos. Auch bei einer Reduzierung lässt sich zumeist ein schrittweises Vorgehen vereinbaren.




