Effektiver Jahreszins: Berechnung für Finanzierung
Zur Berechnung des effektiven Jahreszins sind also neben dem Nominalzins noch weitere Zahlen und Fakten mit einzubeziehen, nämlich alle Kosten des Darlehens und der Zeitpunkt der Tilgungsverrechnung. Beide Faktoren werden im Folgenden auf das erhaltenen Kapital bezogen und so kann man schließlich errechnen, welchen Zinssatz der Kreditnehmer wirklich in der Praxis, also effektiv, für die Darlehenssumme zahlt.
Wie der Effektivzins „funktioniert“, lässt sich an einem einfachen Beispiel verdeutlichen: Angenommen, ein Darlehen wird zu einem Nominalzinssatz von sechs Prozent vergeben und soll in zwei Jahren zurückgezahlt werden. Zudem soll der Kunde noch eine Bearbeitungsgebühr von zwei Prozent zahlen, die Verrechnung der Tilgung wird im Beispiel außen vor gelassen, sie findet also fiktiv sofort statt. Die Gebühren von zwei Prozent werden nun auf die zwei Jahre Laufzeit „verteilt“ und in den Effektivzins mit eingerechnet. Dieser liegt somit bei sieben Prozent.




