Eigenheimrentengesetz: Wohn-Riester und Eigenheimrente
Informationen über das Eigenheimrentengesetz und die darin enthaltende Förderung in Form der Wohn-Riester und Eigenheimrente:
Das Eigenheimrentengesetz beinhaltet in erster Linie, dass die selbst genutzte Wohnimmobilie zukünftig besser in die steuerlich geförderter Altersvorsorge integriert werden soll. Nach dem Wegfall der Eigenheimzulage ist das so genannte Wohn-Riester, welches sich aufgrund des Eigenheimrentengesetzes ergeben hat, im Grunde die einzige direkte Förderungsmöglichkeit des privaten und selbst genutzten Wohneigentums. In Kraft trat das Gesetz in Deutschland rückwirkend zum 1. Januar des Jahres 2008.
Zum Grundinhalt vom Eigenheimrentengesetz gehört, dass der Eigenheimbesitzer künftig deutlich mehr Kapital als bisher aus einem Riester Vertrag entnehmen kann, um davon selbst genutztes Wohneigentum zu erwerben oder ein Immobiliendarlehen zu tilgen, welches zur Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum aufgenommen wurde.
Was bedeutet Wohn-Riester bzw. Eigenheimrente?
Die Bezeichnungen Wohn-Riester bzw. Eigenheimrente ergeben sich aus dem Eigenheimrentengesetz praktisch als Folge. Die staatlichen Riester Zulagen zur Förderung des Aufbaus einer privaten Altersvorsorge bestehen ohnehin bereits seit einigen Jahren, und seitdem das Eigenheimrentengesetz in Kraft getreten ist hat sich daraus der Begriff Wohn-Riester oder auch die Eigenheimrente entwickelt.
Wohn-Riester bzw. Eigenheimrente bedeutet also, dass man die selbst genutzte Wohnimmobilie mit Hilfe der staatlichen Förderung in Form der Riester Zulagen später als private Altersrente nutzen kann. Deshalb wird eben auch die Bezeichnung Eigenheimrente verwendet, weil man im Eigenheim wohnt, keine Miete zahlen muss und diese wegfallende Miete praktisch wie eine zusätzliche Rente ist.
Nach dem Gesetz ist es zudem so, dass man das in einem Riester Vertrag angesparte Kapital vollständig ohne Verluste einsetzen kann, um damit das Eigenheim zu finanzieren bzw. den Betrag in die Finanzierung mit einfließen zu lassen.