Eigentümerdarlehen: günstige Zinsen zur Modernisierung
Das in Deutschland noch sehr selten angebotene Eigentümerdarlehen wird in der Regel für Maßnahmen an den eigenen vier Wänden angeboten, zum Beispiel für Renovierungen oder einer Modernisierung.
Ein Verwendungszweck muss vom Kreditnehmer allerdings weder genannt noch nachgewiesen werden, so dass das Eigentümerdarlehen ebenso wie der Ratenkredit völlig frei genutzt werden kann.
In der Ausgestaltung von einem Eigentümerdarlehen sind die Banken sehr flexibel. Sie können dies beispielsweise als Ratenkredit anbieten, der nach Kreditaufnahme in monatlichen Raten zurückgezahlt wird. Aber auch ein Rahmenkredit mit flexiblen Aus- und Einzahlmöglichkeiten, bei dem jederzeitige Sondertilgungsmöglichkeiten vorhanden sind, kann genutzt werden. Einheitlich ist jedoch, dass Kreditnehmer bei der Beantragung von einem Eigentümerdarlehen einen Grundbuchauszug vorweisen müssen, der den Grundbesitz dokumentiert. Dieser Grundbesitz wird zwar nicht als Sicherheit verpfändet, bei einer etwaigen Insolvenz des Kreditnehmers besteht jedoch die Möglichkeit, die Immobilie zu verwerten, um die Kreditschuld zu tilgen.
Als weitere Voraussetzung für die Vergabe von einem Eigentümerdarlehen müssen Kreditnehmer ein monatliches Einkommen nachweisen, welches nachhaltig erzielt werden kann, um die Kreditrate dauerhaft bedienen zu können.
Die Konditionen von einem Eigentümerdarlehen sind günstiger als die Konditionen klassischer Ratenkredite, allerdings teurer als Immobiliendarlehen. Sie sind daher in erster Linie lohnend, wenn kleinere Maßnahmen durchgeführt werden sollen, für die kein Immobiliendarlehen vergeben werden kann. Zusätzlich zu den berechneten Zinsen werden für den Abschluss von einem Eigentümerdarlehen zudem Bearbeitungsgebühren von 1-3% der Darlehenssumme berechnet.
Die Angabe des effektiven Jahreszinses, zu der die Banken nach der Preisangabenverordnung verpflichtet sind, ermöglicht einen Vergleich der Angebote für Eigentümerdarlehen bei verschiedenen Banken.




