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Eintragung einer Sicherungshypothek ins Grundbuch

15. April 2010 Redaktion

Was versteht man unter einer Sicherungshypothek? Informationen über die Eintragung ins Grundbuch und die praktische Verwendung, sowie die Vorteile und Nachteile dieser Hypothekenform.

In der Regel wird eine Hypothek zur Sicherung einer Forderung – z.B. seitens der Bank als Kreditgeber für eine Immobilienfinanzierung – ins Grundbuch eingetragen.

Bei der Sicherungshypothek handelt es sich um eine Unterart der gewöhnlich genutzten Hypothek. Der Grundbucheintrag erfolgt diesbezüglich zunächst genau wie der einer „normalen“ Hypothek, hat in diesem Sinne aber keinen alleinigen Beweischarakter. Das heißt der Gläubiger kann sich nicht ausschließlich auf den Eintrag berufen. Vielmehr muss er zusätzlich beweisen, zum Beispiel anhand eines Kreditvertrages, dass überhaupt eine Forderung besteht.
Eine Sicherungshypothek hat demnach einen besonders starken akzessorischen Charakter, also die Bindung der Hypothek an die Forderung.

Praktische Bedeutung und die Vor- und Nachteile

In der Praxis erfolgt die Eintragung einer Sicherungshypothek in der Regel immer dann, wenn Forderungen der öffentlich-rechtlichen Hand gegen einen Grundstückseigentümer vorliegen. Da beispielsweise die Stadt das Bestehen der Schuld durch Bescheid und Ähnliches leicht beweisen kann, ist für die öffentlich-rechtlichen Institutionen eine solche Hypothek in der Regel völlig ausreichend.

Für den Sicherungsgeber hat diese Hypothek generell den Vorteil, dass die Ansprüche seitens des Gläubigers wirklich nur dann geltend gemacht werden können, wenn dieser das Bestehen der Forderung auch nachweisen kann.

Der Vorteil des Schuldners kann natürlich auf der anderen Seite ein Nachteil für den Gläubiger sein. Denn dieser muss eben auch bei einem bestehenden Grundbucheintrag beweisen, dass die Schuld aktuell auch noch weiterhin besteht.

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