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Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

28. April 2010 Redaktion

Das deutsche Rentenversicherungssystem bietet Nicht-Mitgliedern die Möglichkeit durch freiwillige Beitragszahlungen einen Anspruch auf die volle gesetzliche Rente zu bekommen.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems. Arbeitnehmer sind hier in der Regel pflichtversichert und leisten Beiträge in Abhängigkeit des erzielten Bruttoeinkommens.
Doch auch Menschen, die nicht pflichtversichert sind, können sich durch freiwillige Beitragszahlungen einen Anspruch auf die Altersrente sichern oder aber einen bestehenden Anspruch erhöhen und so Lücken im Rentenkonto schließen.

Voraussetzungen für den Rentenanspruch

Beiträge RentenversicherungWer nicht oder nicht mehr gesetzlich rentenversichert ist, kann freiwillige Beiträge leisten, sofern er in der Bundesrepublik Deutschland lebt, sich als Deutscher im Ausland aufhält und als Ausländer bereits einmal in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.

Zu beachten ist jedoch, dass freiwillig versicherte Personen nur dann Anspruch auf eine Rentenauszahlung bekommen, wenn sie über die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren  in die Versicherung eingezahlt haben. Insbesondere Beamte, Berufssoldaten, Pensionäre und Mitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sollten hierauf achten.

Weiterhin dürfen keine Rentenversicherungsbeiträge mehr gezahlt werden, wenn bereits eine Altersrente bezogen wird oder wenn der Versicherte das 65. Lebensjahr überschritten hat.

Wann ist eine Mitgliedschaft sinnvoll?

Es gibt verschiedene Situationen, in denen sich eine Mitgliedschaft lohnen kann: So können Frauen, die aufgrund der Geburt eines Kindes nur kurze Zeit beitragspflichtig waren, durch die Leistung von freiwilligen Beiträgen nachträglich den vollen Anspruch auf die staatliche Regelaltersrente erwerben.
Auch für bisherige Arbeitnehmer, die nun in die Selbständigkeit wechseln, kann sich eine Einzahlung in den Rententopf lohnen. Sie können sich dadurch u.a. ihren Anspruch auf eine Rente bei Erwerbsunfähigkeit sichern.

Letztlich ist eine Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen auch dann interessant, wenn sich Versicherte einfach nur eine ausreichend hohe Altersrente sichern wollen. Insbesondere für Minijobber lohnt es sich, die vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge mit nur 7,5% des Verdienstes aufzustocken und sich so das vollumfängliche Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung zu sichern.


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