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Gesetzliche Rentenversicherung für Selbständige

9. März 2010 Redaktion

Die gesetzliche Rentenversicherung ist für Selbständige neben einer privaten Absicherung eine weitere Möglichkeit der Vorsorge für die Rente:

Nicht nur Arbeitnehmer sind in der gesetzliche Rentenversicherung (GRV) versichert, sondern auch den Selbständigen wird angeboten, sich dort versichern zu lassen. Abgesehen von einigen Selbständigen, wie zum Beispiel Künstler oder Erzieher, für die ohnehin eine Versicherungspflicht besteht, besteht für die meisten Selbstständigen keine Versicherungspflicht. Dennoch kann für Selbständige eine gesetzliche Rentenversicherung ebenfalls sinnvoll sein.

Jeder Selbständige hat auf jeden Fall die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern oder auch eine Pflichtversicherung auf Antrag zu nutzen. Für welche der beiden möglichen Optionen man sich entscheidet, muss im Einzelfall geklärt werden. Die freiwillige gesetzliche Rentenversicherung für Selbständige bemisst den Beitrag an einem Einkommen, welches der Selbständige angibt. Der Mindestbeitrag liegt derzeit bei 79,60 Euro im Monat und der Höchstbeitrag bei 1.044,75 Euro. Durch die auf Antrag erfolgende Pflichtversicherung erhält man in der Regel etwas günstigere Versicherungsbedingungen als wenn man die freiwillige gesetzliche Rentenversicherung für Selbständige nutzt.

Was sollten Selbständige beim der gesetzlichen Rentenversicherung beachten?
Falls man sich überlegt, ob man die gesetzliche Rentenversicherung für Selbständige nutzen sollte, sind einige Aspekte zu beachten. Zunächst einmal sollten die Vorteile und Nachteile abgewogen werden. Rein rechnerisch ist es im Durchschnitt so, dass man mit einer privaten Altersvorsorge in den meisten Fällen mit dem Betrag X eine höhere Rentenzahlung erreichen kann, als wenn man freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Sollten allerdings zum Beispiel noch für einige Jahre Einzahlungen in die Rentenversicherung „fehlen“, damit man einen bestimmten Anspruch erreicht hat, kann die freiwillige Einzahlung in die GRV natürlich sinnvoll sein.


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