Hauskauf Kreditzinsen von Steuer absetzen
Absetzbarkeit über Werbungskosten möglich
Die Nutzung der Steuervorteile unterliegt jedoch einige Voraussetzungen, die man beachten muss. Denn generell ist nicht jeder Hausbesitzer zu dieser Einsparung berechtigt. Die Zinsen für den Immobilienkredit lassen sich in der Steuererklärung ausschließlich als Werbungskosten geltend machen. Dort inbegriffen sind allerdings nur solche Ausgaben, die zur Haltung eines bestimmten Einkommens notwendig sind.
Demzufolge muss die Immobilie, dessen Kreditzinsen steuerlich abgesetzt werden sollen, als Einnahmequelle dienen. Aufgrund dessen können ausschließlich Immobilieninhaber Ihre Zinskosten absetzen, die ihre Immobilie auch vermieten oder verkaufen, da auf diese Weise Einnahmen durch das Haus erzielt werden.
Etwas komplizierter wird es hingegen, wenn die Immobilie nur zum Teil vermietet wird und zum anderen Teil durch den Hausbesitzer bewohnt ist. In solch einem Fall muss für den vermieteten Teil ein eigener Darlehensbetrag in der Steuererklärung angegeben werden. Wird die Immobilie allerdings ausschließlich von dem Inhaber bewohnt, so gibt es keinerlei Möglichkeiten, Kreditzinsen oder Ähnliches steuerlich geltend zu machen.
Weitere Kosten können abgesetzt werden
Neben den Zinsen für die Immobilienfinanzierung lassen sich auch andere Beträge, die mit dem Hauskauf im Zusammenhang stehen, absetzen. Aber auch hier gilt, dass die Immobilie ein Einkommen erzielen muss. Ist dies der Fall, so können die Anschaffungskosten als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden. Oft werden über einen Zeitraum von 50 Jahren, jährlich 2% des Gesamtanschaffungswertes berücksichtigt. Weiterhin haben Immobilienbesitzer die ihr Eigentum gewerblich nutzen auch die Möglichkeit, Nebenkosten abzuschreiben. Dazu könnten etwa die Notarkosten zählen, oder solche für Reparaturen.




