Blog > Ratgeber > Hypothek oder Grundschuld beim Darlehen / Kredit?

Hypothek oder Grundschuld beim Darlehen / Kredit?

14. Dezember 2009 Redaktion

Möchte man einen Immobilienkredit in Form eines so genannten Hypothekendarlehens in Anspruch nehmen, dann kommen im Grunde für nahezu alle Banken nur zwei Arten von Sicherheiten in Frage, nämlich die Hypothek oder die Grundschuld.

Sowohl bei der Hypothek als auch bei der Grundschuld handelt es sich um so bezeichnetet Grundpfandrechte und beide Sicherungen werden ins Grundbuch als Belastung bezüglich der finanzierten Immobilie eingetragen, dennoch gibt es Unterschiede zwischen beiden Sicherungsarten. Die Hypothek wird heute jedoch kaum noch verwendet, vor allen Dingen aufgrund ihrer streng akzessorischen Eigenschaft, was zwar ein Vorteil für den Kreditnehmer, aber ein Nachteil für den Kreditgeber ist. Akzessorisch bedeutet, die Hypothek kann rechtlich nur bestehen, wenn eine Forderung an den Kreditgeber in Form des Darlehens besteht und die Hypothek ist auch von der Summe her an die Forderung gebunden. Die Grundschuld hingegen bleibt auch dann noch bestehen, wenn keine Forderung mehr besteht und ist somit deutlich flexibler und umfangreicher einsetzbar.

Da die Grundschuld im Gegensatz zur Hypothek auch für zukünftige Forderungen gilt, ist diese Eigenschaft natürlich für den Kreditgeber von Vorteil. Von den Kosten her gibt es praktisch keine Unterschiede zwischen Grundschuld und Hypothek, denn für beide Sicherungsarten fallen beim Kreditnehmer die Kosten für die Eintragung ins Grundbuch ein. Die Grundschuld hat aber für den Kreditnehmer nicht unbedingt nur den Nachteil, dass die Bank damit eine weitreichendere Sicherheit hat, sondern dieser Nachteil kann natürlich auch zum Vorteil werden. Und zwar in erster Linie in der Hinsicht, dass bei neuen Krediten keine Kosten für die Eintragung einer sonst benötigten neuen Hypothek mehr entstehen würden, sondern durch die weitere Nutzung der Grundschuld muss hier keine erneute Eintragung erfolgen.


Categories: Ratgeber