Immobilienfinanzierung: Was gehört zum Eigenkapital?
Aber auch bereits laufende Sparverträge, Bausparverträge und Lebensversicherungen, die bereits einen Rückkaufwert erlangt haben, zählen im Sinne einer Immobilienfinanzierung zum Eigenkapital. Außerdem können zum Eigenkapital Verwandtendarlehen und Arbeitgeberkredite gezählt werden.
In besonderem Masse sind noch die sogenannten Eigenleistungen durch den Bauherrn beim Bau bzw. Umbau eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung zu erwähnen. Hierbei handelt es sich nicht um einen konkreten Geldbetrag, der für in die Immobilienfinanzierung eingebracht wird, sondern um die Arbeitsleistung, die der Bauherr selbst oder mit Hilfe seiner Familie bzw. Freunden einzubringen in der Lage ist. Für diese Leistungen werden keine Handwerksbetriebe beauftragt sondern vom Bauherrn in eigener Regie ohne Einsatz von Arbeitslohn erbracht. Diese geldwerten Leistungen werden ebenfalls bei einer Immobilienfinanzierung wie die Einbringung von Eigenkapital bewertet.
Bei einer Immobilienfinanzierung ist es sicher sinnvoll, über ein Eigenkapital zu verfügen. Allerdings gibt es auch Finanzierungsmodelle, bei denen Eigenkapital nicht vorhanden sein muss. In diesen Fällen hat der Darlehensnehmer jedoch mit deutlich ungünstigeren Konditionen zu rechnen.
Wird in die Immobilienfinanzierung das Eigenkapital (z. B. Wertpapierdepot oder Sparguthaben) eingebracht, besteht durchaus die Möglichkeit, den Vermögenswert an sich zu behalten und ihn lediglich als Sicherheit für eine Beleihung des Wertes dem Darlehensgeber in Form einer Sicherungsübereignung für die Laufzeit des Darlehens zu übergeben. Selbstverständlich muss hier genau berechnet werden, wo der konkrete Zinsvorteil für die Immobilienfinanzierung liegt.




