Kapitalbildende Lebensversicherung: Rendite Berechnung
Die kapitalbildende Lebensversicherung, oftmals auch kurz als Kapitallebensversicherung bezeichnet, wird von vielen Verbraucher als ein Kombinationsprodukt genutzt.
Zum einen kann durch die integrierte Risikolebensversicherung ein Begünstigter beim Tod des Versicherten finanziell abgesichert werden, zum anderen dient die kapitalbildende Lebensversicherung zu Lebzeiten als Kapitalanlage bzw. oftmals auch als private Altersvorsorge.
Die Rendite einer solchen Kapitallebensversicherung variiert von Jahr zu Jahr, im Durchschnitt liegt die Rendite bei vier bis sechs Prozent pro Jahr. Ihren Ertrag bezieht eine kapitalbildende Lebensversicherung daraus, dass die Beiträge der Versicherten in verschiedene Finanzprodukte investiert werden, wie zum Beispiel Anleihen oder Geldmarktpapiere.
Für den Versicherten setzt sich der Ertrag aus zwei Komponenten zusammen, die auch bei der Berechnung berücksichtigt werden müssen.
Der erste Faktor bei der Berechnung der Rendite ist ein Garantiezins, der während der gesamten Laufzeit feststeht. Dieser Zins liegt in der Regel auf einem recht geringen Niveau von 1,25 bis 1,50 Prozent.
Der zweite Faktoren, der bei der Berechnung im Bereich kapitalbildende Lebensversicherung zu berücksichtigen ist, sind die Überschussanteile. Die Überschussanteile stellen im Bereich kapitalbildende Lebensversicherung den Hauptanteil der Rendite dar. Die Berechnung der Überschussbeteiligung basiert auf dem von der Versicherungsgesellschaft erzielten Gewinn im Bereich der Kapitallebensversicherung, der dann in Form der Überschussbeteiligung an die Versicherten „ausgeschüttet“ wird.
Natürlich fließen in die Berechnung der Rendite nicht nur die Erträge ein, sondern auch die vom Versicherten zu tragenden Kosten, wie etwa die Abschlussgebühr oder die laufenden Verwaltungs- und Risikoabsicherungskosten des Versicherers.
Bei der Wahl bezüglich kapitalbildende Lebensversicherung sollte bezüglich der Berechnung beachtet werden, dass die Überschussanteile von der Höhe her nicht garantiert wird.
Somit kann eine Versicherungsgesellschaft also auch mit einer Rendite von beispielsweise zehn Prozent werben, ohne dass diese Rendite dann in der Praxis tatsächlich vorhanden sein muss. Daher sollte man die Angebote genau anhand der bisher tatsächlich vorhandenen Renditen in der Vergangenheit vergleichen.




