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Kapitallebensversicherung kündigen: Rückkaufswert und Steuer

30. August 2010 Redaktion

Wer seine Kapitallebensversicherung kündigen möchte sollte damit den Rückkaufswert und natürlich die Steuer im Auge behalten.

Mehr als ein Drittel aller Inhaber einer Kapitallebensversicherung kündigen den Vertrag vor der eigentlichen Fälligkeit. In diesem Fall der vorzeitigen Kündigung kommt dem so genannten Rückkaufswert eine größere Bedeutung zu.

Bei diesem Rückkaufswert handelt es sich um die Summe, die der Versicherte nach dem kündigen der Kapitallebensversicherung ausgezahlt bekommt.

Je nachdem, welcher Zeitraum nach Abschluss der Kapitallebensversicherung bis zur Kündigung des Vertrages bereits vergangen ist, kann der Rückkaufswert sogar deutlich geringer als die Summe der bisherigen Einzahlungen sein. Dieses ist insbesondere der Fall, wenn die Versicherung nach wenigen Jahren Laufzeit bereits gekündigt wird.

Daher sollte man beim kündigen der Versicherung auf jeden Fall beachten, dass man dadurch finanziell auch einen Verlust in Kauf nehmen muss bzw. die tatsächliche Rendite deutlich geringer ist, als wenn die Kapitallebensversicherung bis zum vorgesehenen Ende gelaufen wäre.
Ebenfalls sind beim kündigen der Versicherung Aspekte bezüglich der Steuer zu beachten. So ist es nämlich bezüglich der Steuer so, dass die im Rückkaufswert der Kapitallebensversicherung enthaltenen Erträge versteuert werden müssen.

Selbst wenn der Rückkaufswert geringer als die bisherigen Beitragszahlungen des Versicherten sind, so beinhaltet der Rückkaufswert dennoch in der Regel stets Ertragsanteile, welche dann im Rahmen der Steuer berücksichtigt werden müssen.

Auch die Laufzeit der Kapitallebensversicherung ist hier zu beachten. Falls der Versicherungsvertrag mindestens 12 Jahre gelaufen ist, bevor nun die Kündigung erfolgte, sind lediglich 50 Prozent der Ertragsanteile zu versteuern. Andernfalls sieht die Steuer vor, dass der gesamte Ertragsanteil versteuert werden muss, was im Rahmen der seit wenigen Jahren eingeführten Steuer, der Abgeltungssteuer, der Fall ist.

Eine finanziell sinnvollere Alternative zum kündigen der Kapitallebensversicherung stellt aufgrund der angeführten Nachteile mitunter der Verkauf der Lebensversicherung dar.


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