KfW Darlehen Ablösung: Kredit vorzeitig ablösen
Neben den günstigen Zinsen bietet die “Kreditanstalt für Wiederaufbau” aber noch einen weiteren Vorteil gegenüber klassischen Bankdarlehen. Reine Bankfinanzierungen sind in der Regel nicht innerhalb der Zinsbindungsfrist kündbar und können in diesem Zeitraum nur unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst werden. Aufgrund dieser oft recht hohen Entschädigung ist die vorzeitige Ablösung von Bankdarlehen in der Regel nur selten sinnvoll, auch wenn die Folgefinanzierung niedrigere Zinssätze verspricht.
Bei der KfW ist es hingegen ohne große Probleme möglich das Darlehen auch innerhalb der Zinsbindung abzulösen. Kreditnehmer, die ihren Kredit vor Ende der Laufzeit zurückzahlen wollen, müssen in den meisten Fällen keine Kündigungsfristen einhalten, so dass die Tilgung jederzeit durchgeführt werden kann. Mit Zahlung der Sondertilgung reduziert sich sofort die noch offene Kreditschuld, so dass auch die Kreditbelastung sinkt.
Kreditablösung bei Umschuldung sinnvoll
Aufgrund der niedrigen Zinssätze ist es meist nicht sinnvoll ein Darlehen von der KfW vorzeitig abzulösen. Ältere Förderdarlehen wurden jedoch auf Basis der damals vereinbarten Zinssätze vergeben, so dass sich durch das jetzt deutlich reduzierte Zinsniveau durchaus Möglichkeiten zur Umschuldung ergeben können. Können bei dieser Umschuldung Zinskosten gespart werden, ist es für Kreditnehmer durchaus interessant, das Darlehen vor Ablauf der Zinsbindungsfirst abzulösen. In diesem Fall ist ein Schreiben an die Bankengruppe notwendig, in dem die Ablösesumme sowie der nächste mögliche Ablösetermin angefragt werden.
Grundsätzlich werden für ein KfW Darlehen keine Kosten (Vorfälligkeitsentschädigung) für die vorzeitige Ablösung berechnet. Im Fall einer Umschuldung müssen jedoch die Bearbeitungsgebühren für das neue Finanzierung berücksichtigt werden, auch die Grundschuld muss dann auf das neue Kreditinstitut umgeschrieben werden.
Ob sich die Umschuldung dann noch lohnt, muss individuell für den jeweiligen Fall berechnet werden. Ausschlaggebend für die Entscheidung ist: Wie hoch sind die Bearbeitungsgebühren und Notarkosten für den neuen Grundschuldeintrag und wie hoch ist im Gegenzug die mögliche Zinsersparnis.




