Kontokorrentkredit und Dispositionskredit: Definition / Unterschiede
Um eine durchgehende Liquidität auf einem Geschäftskonto (Kontokorrentkonto) zu gewährleisten, wird zwischen dem Kontoinhaber und der Bank häufig eine Kreditlinie vereinbart, der Kontokorrentkredit. Dieser Kredit dient lediglich dazu, kurzfristige Zahlungsengpässe, die bereits am nächsten Tag durch Zahlungseingänge wieder ausgeglichen sein könnten, zu überbrücken. Dieser Kreditrahmen kann jeder Zeit für die Dauer der Kreditgewährung in Anspruch genommen werden.
Die Banken unterscheiden grundsätzlich sehr streng zwischen den verschiedenen Kontoarten. Daher dürfen weder ein Kontokorrentkonto noch ein Girokonto als Kreditkonto geführt werden. Es ist jedoch möglich, kurzfristige Überziehungen, die schnell wieder auszugleichen sind, für einen befristeten oder auch unbefristeten Zeitraum mit dem Kreditinstitut zu vereinbaren.
Dispo: gängige Option für Privatpersonen
Verfügungen, die über dem Guthabensaldo eines Girokontos einer Privatperson liegen, dürfen ohne vorherige Rücksprache mit der Bank nicht vorgenommen werden. Allerdings wird auch Privatpersonen durch einen Dispokredit, einen zusätzlichen Verfügungsrahmen, um kurzfristige Finanzengpässe zu überbrücken gewährt. Dieser wird in der Regel auf Basis der Gehalts vergeben, was häufig die Höhe von 3 bis 4 Monatsgehältern entspricht. Bei dieser Kreditlinie wird dem Privatkunden ein Höchstbetrag als mögliches Kreditlimit eingeräumt, dass darauf hin nach belieben für die Dauer der Kreditgewährung in Anspruch genommen werden kann.
Wie auch beim Kontokorrentkredit, wird der Dispositionskredit nicht in Raten zurück gezahlt, sondern der geschuldete Betrag wird durch Zahlungseingänge wieder ausgeglichen. Vom Privatkunden wird erwartet, dass diese Rückzahlung innerhalb der nächsten Monate über die Gehaltszahlungen ausgeglichen wird – dies kann man wie die Tilgung verstehen.




