In vielen Fällen ist es im Rahmen einer Baufinanzierung so, dass man das aktuell in Anspruch genommene Darlehen nicht bis zur Fälligkeit der Vereinbarung nutzen möchte, weil man sich finanzielle Vorteile von einer vorzeitigen Ablösung verspricht. Die Frage ist allerdings, mit welchen Kosten die dann vorzunehmende Umschuldung verbunden ist und ob sich diese dann noch lohnt. Grundsätzlich ist es so, dass man bei einem genutzten Festzinsdarlehen bis zur Fälligkeit an die Zinsvereinbarung gebunden ist. Hat man also zum Beispiel ein Hypothekendarlehen abgeschlossen, dass eine Zinsfestschreibung über eine Laufzeit von fünf Jahren beinhaltet, muss man sich auch an diese Vereinbarung halten. Eine vorzeitige Auflösung des Darlehens und eine Umschuldung in ein neues Darlehen kann jedoch sinnvoll sein, wenn die Hypothekenzinsen am Markt zum Beispiel deutlich unter dem Zinssatz liegen, den man aktuell beim eigenen Darlehen zahlen muss. Klar ist aber auch, dass eine vorzeitige Umschuldung und Ablösung des bisherigen Darlehens nur mit Einverständnis der Bank möglich ist.
Da die Bank durch die vorzeitige Ablösung ein Zinsverlust entsteht, weil das Geld zukünftig nur zu einem geringeren Zinssatz als bisher neu verliehen werden kann, berechnen die Banken fast ausnahmslos im Falle einer vorzeitigen Ablösung eine Vorfälligkeitsentschädigung. Die Höhe dieser Entschädigung ist nicht vorgeschrieben und wird von den Banken unterschiedlich berechnet. Für den Kreditnehmer ist es daher wichtig zu wissen, wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung im konkreten Fall sein würde.
Nur dann, wenn man durch die Umschuldung von der Zinssumme her mehr Zinsen einsparen kann, als man an Vorfälligkeitsentschädigung zahlen muss, kann sich die Umschuldung finanziell lohnen und ist als sinnvoll anzusehen.