Krankenkasse – Privatversicherung Einkommensgrenze 2010 / 2011
Während Freiberufler, Beamte, Studenten und Selbständige stets frei wählen können, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern möchte, besteht dieses Wahlrecht bei Arbeitnehmern erst ab einer gewissen Einkommenshöhe, der so genannten Versicherungspflichtgrenze.
Aktuell liegt diese Einkommensgrenze für die Privatversicherung im Jahre 2010 bei monatlich 4.162,50 Euro brutto, was einem Jahreseinkommen von 49.950 Euro entspricht. Nur wer diese Einkommensgrenze überschreitet, bisher drei Jahre in Folge, kann auf Wunsch auch in die Privatversicherung wechseln und sich für eine private Krankenkasse entscheiden.
Die genannte Einkommensgrenze erfüllt auch in 2010 nach wie vor den Zweck, dass die meisten Bürger weiterhin in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein müssen und nicht in die Privatversicherung wechseln können, damit dem System gesetzliche Krankenversicherung möglichst viele Beitragszahler erhalten bleiben. Denn nur durch viele und möglichst hohe Beiträge kann die gesetzliche Krankenkasse bzw. Krankenversicherung weiterhin ihre Aufgaben erfüllen.
Für das Jahr 2011 sind allerdings einige Änderungen im Bereich der Krankenkasse und der Krankenversicherung als solche geplant, die sich unter anderem auch auf die Einkommensgrenze und somit auf den Zugang zur Privatversicherung auswirken werden.
Eine wichtige Änderung besteht darin, dass in 2011 erstmalig überhaupt die Einkommensgrenze sinken soll, die den Zugang zu einer Krankenkasse für eine Privatversicherung auch für Arbeitnehmer ermöglicht. Die Versicherungspflichtgrenze soll nämlich im nächsten Jahr auf monatlich 4.125 Euro sinken, was dann einem Jahreseinkommen von 49.500 Euro entsprechen würde.
Im Vergleich zu 2010 muss man also 2011 im Jahr 450 Euro weniger verdienen, um die Einkommensgrenze zu erreichen und somit in eine private Krankenkasse wechseln zu können. Ferner wird der Zugang zur Privatversicherung noch durch eine weitere Änderung für mehr Menschen als bisher möglich, denn ab dem nächsten Jahr reicht ein einmaliges Überschreiten der Grenze, die bisher notwendigen drei Jahre in Folge entfallen somit.




