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Kredit in der Probezeit

22. November 2009 Redaktion

In der Regel muss man als Kreditnehmer mindestens zwei Bedingungen erfüllen, wenn man von einer Bank im Inland ein Kredit von dem Kreditinstitut erhalten möchte. Neben einer „sauberen“ Schufa ist auch ein regelmäßiges Einkommen eine dieser Bedingungen, wann man einen Kredit erhalten kann. Unter diesem regelmäßigen Einkommen verstehen die meisten Banken ein Einkommen aus einer Tätigkeit als Angestellter bzw. Arbeiter, also als Arbeitnehmer. Bei Selbstständigen ist die Kreditvergabe bereits kritisch, gleiches gilt natürlich für Arbeitslose und Hartz4-Empfänger. Eine Art von „Zwischenstufe“ stellt die Probezeit dar, die in der Regel in den ersten drei oder sechs Monaten eines neuen Arbeitsverhältnisses zu „überstehen“ ist. Für die Bank stellt die Phase der Probezeit im Zusammenhang mit einer Kreditvergabe natürlich ein erhöhtes Risiko dar. Der Arbeitnehmer ist eben noch nicht dauerhaft beschäftigt und kann die Rechte des Kündingungsschutzes nicht nutzen, sondern im Grunde kann das Beschäftigungsverhältnis jederzeit beendet werden.

Die Banken reagieren unterschiedlich auf diese Situation, wenn ein Kunde einen Kredit haben möchte, obwohl er sich noch in der Probezeit befindet. Manche Banken vergeben gar kein Darlehen vor Ablauf der Probezeit, die meisten Banken allerdings vergeben in diesem Rahmen zumindest einen Dispokredit in bestimmter Höhe, oftmals aber auch einen Ratenkredit. Der Kreditnehmer, der sich noch in der Probezeit befindet, muss allerdings bei der Aufnahme eines Darlehen davon ausgehen, dass der Kredit etwas teurer (vom Zinssatz her) ist, als wenn er bereits nach Ablauf der Probezeit fest angestellt wäre. Ferner verlangen manche Banken auch Sicherheiten vom Kreditnehmer, der sich noch in der Probezeit befindet, auf die bei einem Festangestellten verzichtet würde. Generell ist der Erhalt von Kredit in der Probezeit also möglich, aber es sind die genannten Besonderheiten zu beachten.


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