Wenn man als Kunde einen Kredit nutzen möchte, verlangen viele Banken zur Absicherung eine Kreditsicherheit. Doch was ist, wenn man keine Guthaben oder Wertgegenstände hat, die als Sicherheit dienen können? In diesem Fall kommt zum Beispiel die Kreditsicherheit in Form einer Bürgschaft in Frage. Dabei handelt es sich um eine so genannte Personensicherheit, denn es werden nicht wie bei einer dinglichen Sicherheit Gegenstände oder Werte verpfändet, sondern bei der Bürgschaft ist eine dritte Person die eigentliche Sicherheit. Diese Person wird auch als Bürge bezeichnet und steht mit ihrem Einkommen bzw. mit dem Vermögen dafür ein, dass der Kreditgeber sein verliehenes Kapital auch dann zurück erhält, wenn der Kreditnehmer die Raten nicht mehr zahlen kann. Ist dieses der Fall, dann kann sich die Bank im Rahmen einer heute üblichen selbstschuldnerischen Bürgschaft direkt an den Bürgen wenden und von diesem fordern, dass er die Weiterzahlung der Raten übernimmt bzw. den Kredit zurück zahlt.
Wird man also zum Beispiel von einem Verwandten oder guten Bekannten angesprochen, ob man nicht für dessen Verbindlichkeiten bürgen würde, dann sollte man sich diesen Schritt sehr genau überlegen. Faktisch übernimmt man durch die Bürgschaft nämlich im „Schadensfall“ komplett die Verbindlichkeiten des Kreditnehmers. Aus Sicht der Kreditgeber ist eine Bürgschaft als Kreditsicherheit nur dann auch etwas „wert“, wenn der Bürge über eine sehr gute Bonität verfügt und dann im Schadensfall auch in der Lage ist, die Schulden den Kreditnehmer zu übernehmen. Aus diesem Grunde wird von nahezu allen Banken über den Bürgen auch eine Schufa-Anfrage vorgenommen, aufgrund derer die Bonität des möglichen Bürgen dann mit relativ hoher Sicherheit eingeschätzt werden kann.