Blog > Kredite > Kredit: Vorzeitige Rückzahlung

Kredit: Vorzeitige Rückzahlung

3. Dezember 2009 Redaktion

Im Rahmen einer Kreditaufnahme vereinbart man als Kreditnehmer mit dem jeweiligen Kreditgeber eine feste Laufzeit, innerhalb der das Darlehen zurück gezahlt werden muss. Zudem wird natürlich auch eine bestimmte Rate vereinbart, die monatlich zu zahlen ist. Manche Kreditnehmer möchten sich aber zusätzlich auch die Möglichkeit offen halten, den Kredit vorzeitig zurück zahlen zu können. Diese vorzeitige Rückzahlung kann je nach Art des Darlehens entweder vorab vereinbart werden, oftmals möchten die Kreditnehmer das Darlehen aber auch „spontan“ vor Ende der Laufzeit zurückzahlen. Die vorzeitige Rückzahlung muss man insoweit von der Sondertilgung unterscheiden, weil mit einer Sondertilgung in der Regel gemeint ist, dass eine Teilschuld des Darlehens vorzeitig begleichen wird, während die vorzeitige Rückzahlung vom Kredit die komplette Ablösung des Darlehens meint.

Einiges beachten muss man als Kreditnehmer bei der vorzeitigen Rückzahlung besonders dann, wenn es sich um ein Hypothekendarlehen handelt. Bei Ratenkrediten ist die vorzeitige Tilgung vom Kredit in der Regel gar kein Problem aus Sicht des Kreditgebers, es fallen für den Kreditnehmer keine zusätzlichen Kosten an, sondern es werden sogar teilweise Zinsen zurück erstattet. Ganz anders stellt sich die Situation aber beim Hypothekendarlehen dar. Für den Kunden als Kreditnehmer hat eine vorzeitige Rückzahlung hier den Vorteil, dass man das neue Darlehen zu einem günstigeren Zinssatz erhalten kann als das bisherige Darlehen. Der Kreditgeber erleidet hingegen einen Zinsverlust, den er sich in Form der Vorfälligkeitsentschädigung auch vom Kreditnehmer bezahlen lässt, falls die Bank der vorzeitigen Rückzahlung eines Kredits zustimmt. Somit muss der Kreditnehmer auf jeden Fall die Vorfälligkeitsentschädigung als Gebühren beachten, die auf ihn zukommen können, falls das Darlehen vor Fälligkeit getilgt werden soll.


Categories: Kredite