Kreditgewährung: Einkommen, Schufa und Sicherheiten
Damit man in Deutschland von einer Bank eine Kreditgewährung bekommt muss man als Antragsteller verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Eine Grundvoraussetzung für die Kreditgewährung ist zunächst einmal, dass man das 18. Lebensjahr vollendet hat, denn Minderjährige dürfen nur in wenigen Ausnahmen mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter und auch des Vormundschaftsgerichtes ein Darlehen bekommen. Diese Voraussetzung für die Kreditgewährung wird auch als Kreditfähigkeit bezeichnet. Die weiteren Voraussetzungen fallen in den Bereich der so genannten Kreditwürdigkeit, die vom Kreditgeber beurteilt werden muss. Zur Prüfung dieser Kreditwürdigkeit bedient sich der Kreditgeber in erster Linie der Schufa als Auskunft-Datei. In der Schufa sind von nahezu allen Bürgern in Deutschland Daten gespeichert.
Einkommen und positive Schufa als Voraussetzung zur Kreditgewährung:
Damit man von der Bank in Deutschland eine Kreditgewährung bekommt dürfen keine negativen Schufa-Merkmale auftreten. Eine „saubere“ Schufa ist also praktisch als Grundvoraussetzung zur Kreditgewährung anzusehen.
Ferner ist aber noch eine weitere Voraussetzung für ein Kreditgewährung zu erfüllen: Dabei handelt es sich um ein regelmäßiges Einkommen, welches ebenfalls von den meisten Banken als unabdingbare Voraussetzung für eine Kreditvergabe angesehen wird. In dem Zusammenhang wird bei der Kreditgewährung darauf geachtet, dass die Höhe des frei verfügbaren Einkommens auch ausreicht, um die anfallenden späteren Raten zahlen zu können, denn nur dann wird der Kredit auch gewährt werden.
Weitere Voraussetzungen können auch noch verschiedene Sicherheiten sein, welche die Bank für eine Kreditgewährung verlangt. Ein Immobilienkredit wird zum Beispiel praktisch nie ohne die Eintragung der Grundschuld als Sicherheit vergeben. In der Regel spielt die Kreditsumme eine große Rolle, ob und welche Sicherheiten gefordert werden.




