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Kreditvertrag: Widerruf, Widerrufsrecht & Widerrufsbelehrung

25. Februar 2010 Redaktion

Zusammenfassung der zum Thema Widerruf, Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung bei einem Kreditvertrag:

Für die meisten Verträge die man in Deutschland im privaten Bereich abschließt gibt es auch ein so genanntes Widerrufsrecht. Das gilt auch für einen Kreditvertrag, denn hat der Kunde diesen mit der Bank geschlossen, kann er ebenfalls innerhalb einer bestimmten Frist einen Vertragswiderruf durchführen.

Nach dem Verbraucherkreditgesetz ist es bei einem Darlehensvertrag, welcher innerhalb der Europäischen Union geschlossen wurde möglich, einen Widerruf in einem Zeitraum von bis zu 14 Tagen nach Unterschrift des Kreditvertrages bzw. nach Erhalt der Widerrufsbelehrung durchzuführen. Hat man keine Widerrufsbelehrung erhalten, gilt das Widerrufsrecht so lange zeitlich unbegrenzt, bis man nachträglich die Belehrung bekommen hat.

Was ist bei einem Widerruf vom Darlehensvertrag zu beachten?

Zu beachten ist bei der Nutzung des Widerrufsrechts bei einem Kreditvertrag generell, dass die Widerrufsfrist unbedingt eingehalten werden muss.

Einen verspäteten Widerruf muss der Kreditgeber nicht akzeptieren oder kann alternativ Gebühren veranschlagen. Ferner ist zu beachten, dass es in der Praxis noch einen wichtigen Unterschied gibt, nämlich in der Hinsicht, ob man die beantragte Darlehenssumme bereits erhalten hat oder nicht. Ist das nicht der Fall, kann der Vertragswiderruf ohne Probleme erfolgen.

Wurde die Kreditsumme bereits – gemäß Darlehensvertrag – ausgezahlt, muss man diese natürlich vollständig und in einer Summe nach erfolgtem Widerruf zurück zahlen. Auf eine Rückzahlung in Raten, falls das Geld bereits ausgegeben wurde, muss sich der Kreditgeber nicht einlassen. Sollte man bereits die erste Kreditrate geleistet habe, gilt das praktisch als Verzicht auf das Widerrufsrecht und somit ist  kein Rücktritt vom Kreditvertrag mehr möglich.

Abschliessend sollte gesagt werden, dass in Einzelfälle eine rechtliche Beratung bei einem Kreditvertrag Widerruf eingeholt werden sollte, um die ggf. inidivuellen Umstände bzgl. Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung zu bewerten.


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