Lebensversicherung Rückkauf und Rückkaufswert
Durch die Kündigung der Police erlischt das Versicherungsverhältnis, auch der Todesfallschutz ist damit hinfällig. Sofern die Versicherung zu diesem Zeitpunkt ein Guthaben aufweist, wird dieses als Rückkaufswert bezeichnet, welches an den Versicherungsnehmer auszuzahlen ist.
Der sogenannte Rückkauf wird meist dann vorgenommen, wenn der Versicherungsnehmer die monatlichen Prämien nicht mehr bezahlen kann (oder will) oder aber wenn das im Vertrag vorhandenen Guthaben benötigt wird.
Mit Eingang des Schreibens, in dem die Kündigung der Lebensversicherung gewünscht wird, wird die Versicherung den aktuellen Wert der Police ermitteln. Daraufhin wird die Höhe der Summe dem Versicherungsnehmer schriftlich mitgeteilt. Dieser Wert setzt sich aus den vom Versicherungsnehmer gezahlten Versicherungsprämien, abzüglich der Risikoprämie sowie eventueller Abschluss- und Verwaltungsgebühren zusammen. Aufgrund der hohen Abzüge ist der Rückkaufswert einer Lebensversicherung vor allem in den ersten Jahren nur gering, Verluste für den Anleger sind nicht ausgeschlossen.
Nicht immer ein wirklich gutes Geschäft
Die Vorteile bei der Kündigung einer Police ist natürlich, dass Anleger sofort über ihr Vermögen verfügen können und dieses beispielsweise zur Kredittilgung oder zur Bezahlung notwendiger Rechnungen einsetzen können. Nachteilig ist jedoch, dass der Rückkaufswert meist sehr niedrig ist und gleichzeitig der Todesfallschutz des Vertrages erlischt. Muss dieser wieder erneuert werden, müssen meist höhere Risikoprämien bezahlt werden, denn diese orientieren sich am Alter und am Gesundheitszustand des Versicherten.
Die Alternative zum Rückkauf durch den Versicherungsnehmer ist daher der Verkauf der Lebensversicherung. Hierbei kann nicht nur ein deutlich höherer Kaufswert für die Police erzielt werden, auch bleibt der Todesfallschutz erhalten und muss nicht erneuert werden.




