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Lohnt sich die Riester-Rente?

24. Februar 2010 Redaktion

Die Riester-Rente ermöglicht den Aufbau einer staatlich geförderten Altersvorsorge. Um in den Genuss der vollständigen Förderung zu gelangen, ist die Einzahlung von mindestens vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens in einen zertifizierten Riester-Vertrag notwendig. Seit ihrer Einführung 2005 haben sich bereits Millionen Anleger für einen derartigen Altersvorsorge-Vertrag entschieden. Dennoch ist die Riester-Rente nicht für jeden Anleger lohnend.

Besonders vorteilhaft ist die Riester-Rente für junge Sparer mit einem relativ geringen Einkommen und mehreren Kindern. Sie können mit nur geringen Eigenbeiträgen nicht nur die Grundzulage von 154 Euro pro Jahr erhalten, sondern gleichzeitig von der Kinderzulage in Höhe von 185 Euro pro Kind profitieren. Junge Familien, deren Kinder gar erst nach 2008 geboren wurden, erhalten sogar 300 Euro Förderung pro Kind. Zudem erhalten junge Sparer unter 25 Jahren einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro. Sofern kein oder ein nur geringes Einkommen vorhanden ist, ist es oftmals ausreichend, den Mindesteigenbeitrag von 60 Euro pro Jahr zu investieren, um all diese Förderungen erhalten zu können. Die Förderquote beträgt hier nicht selten 60-80%.

Demgegenüber ist die Riester-Rente für Besserverdiener weniger lohnend, denn um die Zulagen zu erhalten, müssen hohe Beträge investiert werden. Zudem können maximal 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben in der privaten Steuererklärung angesetzt werden. Andere Altersvorsorgeverträge, wie beispielsweise die Rürup-Rente, kann daher für Menschen mit mittleren und höheren Einkommen die bessere Wahl sein, denn hier können pro Jahr bis zu 20.000 Euro Eigenbeiträge steuerlich geltend gemacht werden. Auch die klassische Rentenversicherung kann durch die Versteuerung zum Ertragsanteil die bessere Wahl sein, denn die ausgezahlten Renten der Riester-Rente sind voll steuerpflichtig, Renten der klassischen Rentenversicherung hingegen werden nur mit dem Ertragsanteil versteuert. Bei einer Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr wird sogar nur der hälftige Ertragsanteil berücksichtigt.


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