Nachrangdarlehen für Immobilien zur Baufinanzierung
Die meisten Banken fordern vom Kreditnehmer im Rahmen einer Immobilienfinanzierung auf jeden Fall zunächst eine erstrangige Grundschuld und vergeben daher auch oftmals nur erstrangige Darlehen. Allerdings wird ebenso ein Nachrangdarlehen für Immobilien im Rahmen einer Baufinanzierung genutzt.
Das Nachrangdarlehen für Immobilien ist in erster Linie dadurch gekennzeichnet, dass dieses Darlehen nicht durch eine erstrangige Grundschuld abgesichert ist. Das bedeutet, neben dem Kreditgeber gibt es hin und wieder noch einen anderen Gläubiger des Kreditnehmers, der zuerst seine Rechte geltend machen kann, falls der Kreditnehmer seine Verbindlichkeiten nicht zurück zahlen kann, weil dieser andere Gläubiger eine erstrangige Grundschuld besitzt. Im Rahmen der Baufinanzierung stellt das Nachrangdarlehen für Immobilien für den Kreditgeber somit ein etwas höheres Risiko als das Erstrangdarlehen dar.
Wann wird ein Nachrangdarlehen für Immobilien genutzt und was ist zu beachten?
Ein Nachrangdarlehen für Immobilien wird oftmals als Ergänzung zum erstrangigen Darlehen genutzt, da die Bank aufgrund vorhandener Bewertungs- und Beleihungsgrundsätze nicht die volle Kaufsumme der Immobilie erstrangig besichern lassen kann.
Somit sieht eine Baufinanzierung in der Praxis nicht selten so aus, dass der größte Teil der Kreditsumme in Form eines Erstrangdarlehen besteht und zudem ein Nachrangdarlehen die fehlende Kreditsumme darstellt. Aber auch ein oftmals genutztes Bauspardarlehen stellt im Rahmen der Baufinanzierung faktisch ein Nachrangdarlehen für Immobilien dar. Denn da die Bank fast immer die erstrangige Grundschuld als Sicherheit erhält, muss die Bausparkasse mit einer zweit- oder gar drittrangigen Grundschuld Vorlieb nehmen.
Seitens des Kreditnehmers ist beim Nachrangdarlehen vor allem zu beachten, dass die Konditionen etwas schlechter als beim erstrangigen Darlehen sind.




