Notarkosten beim Hauskauf: Welche Gebühren verlangt ein Notar?
Wer heute ein Hauskauf tätigt, muss auf eine Reihe verschiedenster Dinge achten. Neben der Auswahl des geeigneten Grundstückes oder der richtigen Baufirma stehen dem zukünftigen Hausbesitzer beim Kauf eine Menge Formalien ins Haus.
So müssen bei der Finanzierung vorallem die Gebühren für den Notar mit einkalkuliert werden, denn die anfallenden Notarkosten richten sich vor allem nach dem Preis der Immobilie sowie am Preis des Grundstückes, welches letztendlich ins Grundbuch eingetragen wird, und damit notariell beglaubigt wird. Die so beim Hauskauf durch den Notar entstehenden Gebühren belaufen sich meist zwischen 1% bis 2% des Gesamtkaufpreises.
Die Notarkosten werden unter Umständen nicht von den Banken nicht mitfinanziert, sodass der Bauherr zumindest diesen Betrag als Eigenkapital zur Verfügung stehen haben sollte. Dabei sind die Notarkosten beim Hauskauf nicht zu unterschätzen. Bei einem Objektwert von 200.000 Euro können sich die Gebühren beispielsweise zwischen 2.000 Euro und 4.000 Euro (1% bis 2% des Kaufpreises) belaufen.
Maklergebühren als mögliche Zusatzkosten
Kommt noch ein Makler mit ins Spiel, entstehen eventuell auch hier zusätzliche Kosten (3% bis 6% des Kaufpreises) für die Vermittlung, welche die Gesamtkosten spührbar steigen lassen. Schnell summieren sich die Gebühren beim Hauskauf durch die Notarkosten oder Maklerprovisionen zu einer stattlichen Summe, die auf jeden Fall stets mit einkalkuliert werden muss. Denn um den Grundbucheintrag beim Notar kommt kein Häuslebauer herum.
Zudem sind Kosten beim Notar selten verhandelbar und je nach Stadt oder Gemeinde allgemein festgelegt. Die Kosten für die Beglaubigung des Kaufvertrages sind meist in den Gesamtkosten der Notarrechnung enthalten.
Die Notarkosten für den Grundbucheintrag beim Hauskauf und alle weiteren Gebühren beim Notar trägt in der Regel stets der Käufer.




