Offene Schufa Auskunft – Neues Gesetz erzwingt Offenheit
Zum 01. April dieses Jahres ändert sich das. Die Neuregelung des Bundesdatenschutzgesetzes zwingt die Schufa und sonstige Auskunftaien wie Creditreform und Infoscore, einmal im Jahr den Verbrauchern auf ihren schriftlichen Antrag hin eine kostenlose Auskunft über Daten zu geben, die in den letzten 12 Monaten über sie gesammelt wurden. Außerdem werden sie verpflichtet, erstmals Auskunft über das umstrittene Scoring-System zu geben, das Anhaltspunkt für die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers ist. Die Daten aus dem Scoring-System werden wie auch die Daten der Auskunft an Unternehmen wie Versandhändler und Leasingunternehmen verkauft, die ausschließlich auf diesen Informationen eine Kreditvergabe entscheiden.
Dabei setzt sich der Scoring-Wert gar nicht einmal ausschließlich aus Daten zusammen, die die Person des Verbrauchers allein betreffen. Sicher, jeder Raten- oder Immobilienkredit, jede Leasingvertrag oder auch jedes Vertragshandy wird der Schufa gemeldet und dort registriert und beeinflusst den Scoring-Wert, der in einer Skala von 1 bis 1000 gemessen wird. Je höher der Wert ist, desto besser die Bonität. Neben den genannten Verträgen spielt dabei auch der Familienstand, der Wohnort und ein Wohnungswechsel eine Rolle; viel weniger jedoch das Einkommen. Auch das Wohnumfeld, für das ein Verbraucher nur bedingt verantwortlich ist, kann bei der Vergabe eines Kredites entscheidend sein. Und sollten mehrere Verbraucher, die in die gleiche „Risikogruppe“ eingestuft sind, ihre Kredite nicht ordnungsgemäß bedienen, beeinflusst das den Scoring-Wert negativ.




