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Policendarlehen: Lebensversicherung beleihen

26. Februar 2010 Redaktion

Bei einem Policendarlehen handelt es sich um ein tilgungsfreies Darlehen, welches erst am Ende der Laufzeit durch die Auszahlung einer Lebens- oder Rentenversicherung getilgt wird.

Mit dieser Darlehensart ist es somit also möglich, eine bestehende Lebensversicherung beleihen zu lassen, ohne diese bei Geldbedarf auflösen zu müssen. Der im Versicherungsvertrag benannte Todesfallschutz bleibt damit ebenfalls erhalten, so dass die Absicherung für die Familie und die Hinterbliebenen weiterhin Bestand hat.

Die Höhe eines Policendarlehen ist in erster Linie abhängig vom jeweiligen Rückkaufswert der Versicherung. Da die Lebensversicherung als Sicherheit gilt, darf das Darlehen nicht höher ausfallen als der Rückkaufswert, da ansonsten die Sicherheit der Bank bei der Kreditvergabe nicht vorhanden wäre.

Um die Sicherheit für das Policendarlehen zusätzlich zu erhöhen, gibt es verschiedene Beschränkungen, wenn man eine Lebensversicherung beleihen möchte. So muss es sich hierbei in der Regel um ein verzinsliches Versicherungsprodukt handeln, da eine fondsgebundene Policen hohe Risiken bergen und daher nur ein Teil des Rückkaufswertes als Sicherheit angesetzt werden kann. Daher prüfen die Institute durch Rückfrage bei der Versicherungsgesellschaft den vorhandenen Rückkaufswert sowie die Art der Versicherung, bevor sie einer Beleihung der Lebensversicherung zustimmen.

Wichtige Infos zum Versicherungsdarlehen

Die Beleihung der Lebensversicherung für ein Policendarlehen wird nach Unterschrift des Kreditvertrages dem Versicherungsunternehmen angezeigt, so eine Verfügung seitens des Kreditnehmers nicht mehr möglich ist.
Auszahlungen der Versicherungspolice können dann nur noch an die Bank vorgenommen werden.

Grundsätzlich kann das Darlehen für nahezu alle Wünsche eingesetzt werden. Es kann beispielsweise für die Bezahlung wichtiger Rechnungen genutzt oder aber im Rahmen einer Baufinanzierung eingesetzt werden.

Aufgrund des relativ hohen Aufwandes für die Erstellung des Kreditvertrages sowie der Verpfändungserklärung wird die Bank ein Policendarlehen jedoch meist erst ab Summen von 25.000 Euro zur Verfügung stellen, so dass kleinere Anschaffungen hiermit nicht finanziert werden können.


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