Private Rentenversicherung Leistungen – Vergleich zur GRV
Die gesetzliche Rentenversicherung ist Bestandteil der deutschen Sozialversicherungen. Die Finanzierung der Altersrenten erfolgt hier im Umlageverfahren, wobei die Beiträge der Arbeitnehmer direkt als Renten an die Rentenbezieher weitergereicht werden.
Da durch den demografischen Wandel in Deutschland jedoch immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner finanzieren müssen, gerät die gesetzliche Rentenversicherung zunehmend in Finanzierungsschwierigkeiten, wodurch die private Rentenversicherung immer wichtiger wird.
Künftige Rentner müssen daher wohl mit einem weiter sinkenden Rentenniveau rechnen, auf die Beitragszahler hingegen kommen immer höhere Beiträge zu.
Um die sinkenden Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen, ist die private Rentenversicherung mit umfangreichen Leistungen sinnvoll. Sie wird, entgegen der gesetzlichen Rentenversicherung, im Kapitaldeckungsverfahren finanziert. Während der Sparphase wird hier ein Kapitalstock aufgebaut, welcher dann zur Finanzierung der monatlichen Rente im Alter genutzt wird. Je höher der Kapitalstock, desto höher ist natürlich auch die spätere Rentenzahlung. Somit kann jeder Versicherte durch Variierung der Beiträge selbst bestimmen, wie hoch die spätere Rentenzahlung durch die private Rentenversicherung sein wird.
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung hingegen können Versicherte die Höhe der Rente nicht selbst beeinflussen, denn das Rentenniveau wird von der Bundesregierung festgelegt, auch die Höhe der Beiträge ist gesetzlich vorbestimmt. Vor allem junge Menschen zwischen 20-35 Jahren werden daher wohl deutlich höhere Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, als später als Rente ausgezahlt werden können.
Die private Rentenversicherung bieter weiterhin die Leistungen, dass das angesparte Kapital mit Rentenbeginn in einer Summe ausgezahlt werden kann.
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es diese Möglichkeit natürlich nicht, denn es handelt sich hierbei um eine Leibrente. Weiterhin gehört zu den Leistungen der privaten Rentenversicherung, dass das Kapital im Todesfall vor Renteneintritt an die Hinterbliebenen ausgezahlt werden kann. Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung hingegen sind nicht vererbbar. Sollte der Versicherte vor Eintritt ins Rentenalter versterben, wurden die Beiträge „umsonst“ bezahlt. Doch auch die private Rentenversicherung ist nicht vor dem Verlust von eingezahlten Beiträgen sichern, wenn der Versicherte kurz nach Renteneintritt verstirbt. Zur Absicherung der Hinterbliebenen besteht hier jedoch die Möglichkeit, eine Rentengarantiezeit zu vereinbaren, so dass die Hinterbliebenen für einen bestimmten Zeitraum weiterhin Rentenzahlungen durch die private Rentenversicherung erhalten können.
Letztlich hat die private Rentenversicherung durch die Leistungen die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen oder stillzulegen. Bei einer Stilllegung sind keine weiteren Beiträge zu zahlen, das angesparte Kapital bleibt jedoch erhalten. Bei einer vorzeitigen Kündigung erhalten Versicherte dann das bis dahin vorhandene Kapital ausgezahlt, auch wenn dies aufgrund von Abschluss- oder Vertragsgebühren im Vergleich zu den Einzahlungen geringer ausfallen kann. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet diese beiden Möglichkeiten ebenfalls nicht, denn weder die Kündigung noch die Stilllegung sind machbar.




