Rente: Zuschuss zur Krankenversicherung als Rentner
Voraussetzungen für den Erhalt
Die Beitragshöhe bei einer privaten Krankenversicherung richtet sich in erster Linie nach den versicherten Risiken. Um hierfür eine Bezuschussung beim Rentenversicherungsträger beantragen zu können, ist es notwendig, dass das Versicherungsunternehmen entweder der deutschen Aufsicht oder der eines Staates, in welchem das Europarecht Anwendung findet, unterstellt ist. Es ist dabei unerheblich, in welchem Tarif sich der Versicherte befindet und welcher Versicherungsschutz damit einhergeht.
Der Tarif sollte lediglich eine ambulante und stationäre Heilbehandlung, zahnärztliche Behandlung oder die Kostenerstattung für Arzneimittel als Leistungsmerkmale beinhalten, um die staatliche Unterstützung beantragen zu können. Dies sollte am besten gleich mit der Rentenantragstellung zusammen vorgenommen werden, um den Zuschuss in Höhe von derzeit 7,3 % der Rente sofort zu erhalten. Maximal lässt sich auf diesem Wege die Hälfte des Beitragssatzes über Zuschüsse finanzieren, wodurch sich monatlich Entlastungen von mehr als hundert Euro ergeben können.
Auch Rentnern, die sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern, bietet sich die Option dieser finanziellen Zuwendung. Dieser sollte ebenso noch vor Beginn der Rente beantragt werden, damit eine zeitnahe Auszahlung erfolgen kann.
So wird die staatliche Zuzahlung berechnet
Die Berechnung des Zuschusses erfolgt in beiden Fällen, also bei freiwillig gesetzlich und privat krankenversicherten Personen, auf dieselbe Weise. Die Höhe der Zuzahlung selbst ist abhängig vom allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung und der monatlichen Rentenzahlung. Der Satz für die Krankenkassenbeiträge wird bei der Berechnung um 0,9 % gemindert und das Ergebnis anschließend halbiert. Liegt der auf diese Weise errechnete Wert über dem halben Beitragssatz der privaten Krankenversicherung, wird der Zuschuss entsprechend gekürzt. Wäre also rein rechnerisch eine Bezuschussung von 150 Euro möglich, während der halbe Beitragssatz nur 130 Euro beträgt, so würden auch nur 130 Euro ausbezahlt. Bei freiwillig gesetzlich Versicherten ist die Höhe der tatsächlichen Aufwendungen für Krankenversicherung nicht relevant, es findet also an dieser Stelle keine Kürzung statt.
Beispiel: Ein privat krankenversicherter Rentner erhält eine Altersrente von brutto 2.100 Euro. Die monatlich zu zahlende Versicherungsprämie beträgt 260 Euro. Wird ein gesetzlicher Beitragssatz von 15,5 % zugrundegelegt, kürzt sich dieser um 0,9 % auf 14,6 % und entspricht damit 306,60 Euro. Beide werden halbiert, wonach der Prämie von 130 Euro ein Zuschuss von 153,30 Euro gegenübersteht. Ausgezahlt wird monatlich jedoch nur ein Betrag von 130 Euro, welcher sich fortan zu den Rentenzahlungen hinzuaddiert.




