Riester-Rente: Antrag auf Altersvorsorgezulage
Die Riester-Rente ist eine der erfolgreichsten Altersvorsorgen in Deutschland, mit 12 Millionen Menschen, privat etwas für ihre Rente tun. Durch die sehr sichere Form der Altersvorsorge einerseits und der Riester Altersvorsorgezulage erfreut sich das Riestern großer Beliebtheit.
Allerdings fließt die Riester-Rente Altersvorsorgezulage nicht automatisch; vielmehr müssen die Versicherten diese über ihren Anbieter mit dem Antrag auf Altersvorsorgezulage beantragen.
Der dreiseitige Antrag auf Altersvorsorgezulage wird seitens der Anbieter dem Versicherten jährlich zugeschickt. Auf Wunsch kann der Versicherte aber auch am Dauerzulageverfahren teilnehmen und so den Anbieter ermächtigen, die Riester-Rente Altersvorsorgezulage für jedes Beitragsjahr automatisch zu beantragen. Hierfür ist lediglich im Abschnitt G des Antrages auf Altersvorsorgezulage ein Kreuz zu machen und zu unterschreiben.
Dabei setzt sich die Riester-Rente Altersvorsorgezulage zusammen aus einer Grundzulage und einer Kinderzulage. Die Grundzulage beträgt 154 € für den Versicherten selbst; hinzu kommt für jedes Kind, welches im Haushalt des Versicherten lebt und für das er Kindergeld bezieht, eine Kinderzulage in Höhe von 185 €; für Kinder, die ab dem Jahr 2008 geboren wurden, beträgt sie jährlich 300 €.
Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Riester-Rente Altersvorsorgezulage nur dann in voller Höhe gewährt wird, wenn der Versicherte 4 % seines Bruttoeinkommens jährlich in den Vertrag eingezahlt hat, maximal allerdings 2.100 €; inklusive der im Antrag auf Altersvorsorgezulage beantragten Zulagen.
Einen besonderen Bonus bei der Riester-Rente Altersvorsorgezulage erwartet junge Menschen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Diese erhalten einmalig eine Zulage in Höhe von 200 € für den Abschluss eines Riester-Vertrages.




